23.09.2019 - 6 Hunde in den Auwiesen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Wörschweiler
- Gremium:
- Ortsrat Wörschweiler
- Datum:
- Mo., 23.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Anlass:
- Sitzung
Der Vorsitzende berichtet, dass viele Personen in den Auwiesen rechts und links des Weges ihren Spaziergang machen würden, die Hunde ausführten und die Auwiesen als Hundeklo benutzen würden.
Wenn das Gras gemäht und gepresst werde, lande der Hundekot in den Ballen und gehe in die Nahrungsmittelkette.
Es gäbe nach dem Naturschutzgesetz ein Verbot für das Betreten der Wiesen.
„Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland – Landwirtschaftliche Flächen, einschließlich Sonderkulturen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte. Bei Grünland die Zeit zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober.“
Also dürften die Wiesen jetzt nicht benutzt werden. Man könne sich darauf berufen, wenn man die Leute darauf hinweise. Die Hundebesitzer seien verpflichtet, ihren Hundekot einzusammeln und nicht liegen zu lassen. Dies gelte in der Stadt wie auch in den Wiesen.
ORM Leiner merkt an, dass es in anderen Kommunen Ständer gäbe, aus denen man Hundekottütchen entnehmen könne und einen Mülleimer zur Entsorgung sowie ein Hinweisschild.
Der Vorsitzende appelliert an alle, dass darauf etwas geachtet werde.
ORM Meisel findet die Idee von ORM Leiner sehr gut und der Ortsvorsteher verspricht sich bei der Stadt Homburg schlau zu machen, ob es solche Ständer gäbe und ob diese auch in Wörschweiler angebracht werden könnten.