18.11.2019 - 3 Unterrichtung über die Ortsbegehung mit dem Lan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Wörschweiler
- Gremium:
- Ortsrat Wörschweiler
- Datum:
- Mo., 18.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Der Vorsitzende teilt mit, dass es eine Ortsbegehung mit dem Landrat, dem LfS, der Polizei und den Stadtwerken gegeben habe. Es sei um den Schwerlastverkehr durch Wörschweiler gegangen, die Schäden an den Häusern und alles, was damit zusammenhinge.
Vor Ort sei man einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung in Bezug auf die Lärmbelästigung überhaupt nichts bringe, eher wirke sie sich gegenteilig aus.
Nach einigen Diskussionen habe man sich darauf geeinigt, in Wörschweiler ein Pilotprojekt für den Saarpfalz-Kreis zu starten. Die Forderungen nach 30er-Zonen gäbe es im gesamten Saarpfalz-Kreis.
Hierzu werde im ersten Stepp eine Lärmberechnung durch das LfS durchgeführt, bei der es vorwiegend um die Klärung der Frage gehe, ob die Bedingungen für die Anordnung von Tempo 30 für LKW erfüllt seien. Diese Daten würden dann an eine Uni weitergeleitet, die eine Professur daraus mache.
Danach solle für ein halbes Jahr eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden.
Problem sei die Überprüfung. Die Geschwindigkeitsmessgeräte könnten nicht unterscheiden zwischen LKW und PKW.
Die Stadtwerke würden jetzt im Zuge einer Sofortmaßnahme alle Gasleitungen in Wörschweiler überprüfen. Dies geschehe wahrscheinlich schon nächste Woche.
Zur Brücke berichtet der Vorsitzende, laut Aussage des LfS und des Straßenmeisters werde sie ständig kontrolliert. Das Brückenwerk hier habe die Note 2,5.
ORM Leiner stellt die Frage, wohin er sich wenden könne, wenn er Schäden am Haus habe.
Der Vorsitzende teilt mit, dass dafür das Landesamt für Straßenwesen zuständig sei.
Eine Bürgerin merkt an, dass - wie auch bereits in den letzten beiden Sitzungen erwähnt - keine der beiden Firmen bisher ein rechtliches Nutzungsänderungsverfahren durchlaufen hätte.
Der Vorsitzende entgegnet, dass sie das ja nicht wissen könne, so dass dies eine nicht sichere Behauptung sei.
Sie berichtet weiterhin, dass sie ein Schreiben an Landrat Gallo geschickt habe mit der Bitte um Auskunft nach dem saarl. Informationsfreiheitsgesetz; dieses sei noch nicht beantwortet. Wenn der Landrat nicht antworten wolle, so müsse er ihr einen Ablehnungsbescheid zukommen lassen.
Selbst nach mehreren Nachfragen, worüber die Anfrage ginge, gibt die Bürgerin keine genaue Auskunft.
Der Vorsitzende teilt noch mit, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Verkehrsinsel zu errichten, da diese Frage in der letzten Sitzung aufgetaucht sei.
Man brauche dafür eine Straßenbreite von 9 Metern. Die Straßenbreite in der Bierbacher Straße betrage nur 5,5 m. Daher käme dies auf gar keinen Fall in Frage.