09.10.2019 - 3 Rahmenvertrag zur Baumbewirtschaftung im Stadtg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Kritik von Bürgern, die RM Anslinger vorträgt, in der Vergangenheit seien Bäume häufig ohne Notwendigkeit gefällt oder sehr radikal zurückgeschnitten worden, erklärt Herr Willig, er könne dies ausschließen. Der Baumkontrolleur sei gut ausgebildet und kontrolliere die Maßnahmen, die er beauftragt habe. Häufig seien die Ursachen für Rückschnitte und Fällungen für den Bürger nicht direkt erkennbar, daher komme die Kritik. Außerdem gebe es DIN-Normen für Rückschnittmaßnahmen.

 

Weiter bestätigt Herr Willig, die Kostenschätzung entspreche in etwa der Summe der bisherigen Kleinaufträge. Die Auftragsvergabe erfolge an zwei Firmen, um die Arbeiten in Spitzenzeiten zügiger abarbeiten zu können; beispielsweise nach Stürmen oder bei Befall durch den Eichenprozessionsspinner.

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Beschluss:

Die öffentliche Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Baumbewirtschaftung im Stadtgebiet in den Jahren 2020/21/22 wird gem. UVGO beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig