09.10.2019 - 5.1 Dienstanweisung Nachhaltigkeit

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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AM Loew verweist auf den einstimmigen Ratsbeschluss vom 13.12.2018, wonach das Gendersternchen herauszulassen sei und bittet darum, diesen Beschluss einzuhalten.

 

RM Anslinger schlägt vor, § 2 der Dienstanweisung folgendermaßen zu ergänzen: „Für GmbHs, an denen die Stadt beteiligt ist, gilt Entsprechendes, soweit ein Einvernehmen mit den Miteigentümern erreichbar ist.“

 

Herr Missy sagt zu, dass dies sinngemäß umgesetzt werde wie beispielsweise bei der Antikorruptionsrichtlinie etc; es werde darauf hingewirkt, dass der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung dies so beschließe.

 

AM Fuchs hält es für sinnvoll, die Überschrift umzuformulieren, damit hier bereits erkennbar sei, für wen sie gelte: „Dienstanweisung der Stadt Homburg zur nachhaltigen Beschaffung“.

 

AM Carola Piazolo ergänzt, es sei wichtig, das Thema aktiv zu begleiten, die Umsetzung zu beachten, Fortbildungen zu machen. Außerdem sei es sinnvoll, sich mit dem Saarpfalz-Kreis abzustimmen.

 

Herr Missy bestätigt, dass dies interkommunal erfolgen solle, da die personellen Ressourcen sowohl bei der Stadt Homburg als auch dem Saarpfalz-Kreis sehr begrenzt seien. Er weist jedoch darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand sehr komplex und es ein zeitintensiver, langwieriger Prozess sei.

 

Auf Nachfrage von AM Neuschwander beschreibt Herr Missy, für die Beschaffung von Elektroprodukten gebe es entsprechende Labels bzw. Einkaufsempfehlungen für alle Beschaffungen.

 

AM Wiebelt fügt hinzu, nachhaltig sei, was nicht neu beschafft werde. So können beispielsweise sehr gute gebrauchte Bildschirme zu sehr günstigen Preisen beschafft werden.

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Anlagen zur Vorlage