04.12.2019 - 11 Europaweite Ausschreibung der Logistik- und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfragen erklären der Vorsitzende und Herr Sonntag, die Wertstoffzentren in Homburg und Neunkirchen seien die einzigen im Saarland, welche nicht kostendeckend betrieben werden aufgrund der hohen Andienung. Der EVS sei zwar gesprächsbereit, da die beiden Kommunen höhere Zuschüsse einfordern, allerdings sei es schwierig, dies zu erreichen. Der EVS vergüte pauschal und nicht nach abgegebenen Abfallmengen. Die Abfallmengen seien in Homburg unter anderem so groß, da Neunkirchen in der Vergangenheit sein Wertstoffzentrum geschlossen habe wegen zu großer Mengen und die Bürger dann nach Homburg verwiesen habe. Der Vorsitzende habe angeordnet, im Wertstoffzentrum in Homburg keinen Abfall von Neunkirchern und pfälzischen Bürgern anzunehmen, was auch anhand der Ausweise kontrolliert werden solle. Allerdings dürfe laut EVS jeder Saarländer im ganzen Land Sperrmüll abgeben.

 

Auf Nachfrage bezüglich des Betreibens der Wertstoffzentren durch den EVS selbst verweist Frau Boßlet auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Homburg und dem EVS aufgrund eines Ratsbeschlusses, wonach sich Homburg bis 2025 verpflichtet habe, das Wertstoffzentrum zu betreiben. Bedauerlicherweise gebe es keine Ausstiegsklausel.

 

Der Vorsitzende hält fest, es solle für 2025 angegangen werden, den Betrieb des Wertstoffzentrums an den EVS abzugeben.

 

Abschließend antwortet Herr Sonntag auf Nachfrage, der EVS wolle künftig die baulichen Anlagen der Wertstoffzentren übernehmen, nicht jedoch den Betrieb; so die Aussage in der letzten Regionalkonferenz.

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Beschluss:

Die europaweite Ausschreibung der Logistik- und Entsorgungsdienstleistungen für das WSZ Homburg für die Zeit vom 01.03.2020 bis 28.02.2022 im Rahmen eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird beschlossen.    

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

(bei 1 Enthaltung der CDU)