24.10.2019 - 20.2 Ersetzen des Einvernehmens zur Nutzungsänderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
BM Forster legt gemeinsam mit dem kommissarischen Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) Herrn Baumann mit Verweis auf das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Spannowsky dar, dass aus rechtlichen Gründen das Einvernehmen zu erteilen sei.
RM Stoppiera-Wiebelt moniert, hier werde deutlich, dass das Märktekonzept wertlos sei und die Beschlusslage des Stadtrates von der Stadtplanungsabteilung nicht umgesetzt werde. Sie bedauert, dass die Spitze der Stadtplanung heute Abend nicht anwesend sei. Sie zeigt sich verärgert darüber, dass obwohl der Bauantrag zur Nutzungsänderung bereits am 10. April eingegangen sei, weder Bauausschuss noch Stadtrat darüber informiert worden seien. Stattdessen werde dem Stadtrat nun kurz vor Fristende die Pistole auf die Brust gesetzt und mit Amtshaftung gedroht.
Durch rechtzeitige Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens hätte diese Misere vermieden werden können. Dies sei dem Stadtrat von der eigenen Stadtplanung jedoch nicht empfohlen worden. Der Stadtrat sei von der Stadtplanung massiv getäuscht worden, was nicht hinnehmbar sei.
Der Bürgermeister stimmt ihr zu. Aus seiner Sicht hätte man dies schon zum Zeitpunkt des Märktekonzepts absichern müssen und durch Aufstellung von Bebauungsplänen für die äußeren Bereiche wirksam vermeiden können.
Von RM Stoppiera-Wiebelt nach den personellen Konsequenzen gefragt, versichert der Bürgermeister, dass man diese prüfen und den Vorgang intern aufarbeiten werde.
Herr Baumann berichtet, dass der Antrag auf Nutzungsänderung am 10.04.19 bei der UBA eingegangen und unmittelbar an die Stadtplanung weitergeleitet worden sei.
RM Bullacher spricht von einem Meisterstück im Baurecht, bei dem alle Wünsche des Investors umgesetzt worden seien. Spätestens am 10.04.hätte die Stadtplanung den Bauausschuss informieren und dafür Sorge tragen müssen, dass das Märktekonzept umgesetzt wird. Sie sehe hier ein persönliches Fehlverhalten sowie eine persönliche Haftung des Baudirektors.
Weiterhin fühle nicht nur sie sich vom Investor getäuscht, da ihrem Eindruck nach nie ein Elektrofachmarkt geplant gewesen sei. Trotz mehrfacher Nachfrage sei der Name des Marktes nie genannt worden.
In ihren Augen finde der bestehende Handel in der Innenstadt keinen Rückhalt in der Politik. Insbesondere bei der Ansiedlung von Fachmärkten und der Stadtplanung müssten auch die die zahlreichen Arbeitsplätze im Einzelhandel Berücksichtigung finden, wenn es um innenstadtrelevantes Sortiment gehe.
Sie könne dem Einvernehmen nicht zustimmen. Sie bittet zu prüfen, ob hier eine persönliche Fehlentscheidung des Baudirektors vorliege.
RM Kirchhoff stimmt seiner Vorrednerin zu. Der Stadtkern lebe vom Einzelhandel, den man nicht vernachlässigen dürfe. Man könne sich nicht erpressen lassen.
Da sich eine Diskussion über die Konsequenzen der Versagung des Einvernehmens und die Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsprozesses anschließt, machen der Bürgermeister und Herr Baumann noch einmal deutlich, dass die UBA aufgrund der Rechtslage gezwungen sei, das Einvernehmen zu erteilen. Ein Ratsbeschluss sei dazu nicht erforderlich. Herr Baumann schätzt, dass eine Klage gegen die Baugenehmigung keine Aussicht auf Erfolg hätte.
RM Piazolo legt Wert darauf, dass der Stadtrat vom Bürgermeister darüber informiert wird, welche verwaltungsinternen Konsequenzen aus diesem Vorgang gezogen werden, um eine Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Ferner müsste es aus seiner Sicht auch Konsequenzen für die künftige Beauftragung von Rechtsgutachten haben, dass Herr Prof. Dr. Spannowsky in diesem Fall ein Gutachten gegen die Stadt geschrieben habe.
Den Vorschlag von RM Fuchs, eine Klage gegen die Baugenehmigung zu prüfen, empfindet der Vorsitzende als nicht als zielführend. Die Entscheidung darüber habe jedoch letztendlich der Stadtrat zu treffen.