03.12.2020 - 6 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine für In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfragen von AM Eckardt erklärt Herr T. Müller, grundsätzlich werden 1/3 der anerkannten Kosten als Zuschuss gewährt. Allerdings spielen noch verschiedene Faktoren eine Rolle wie beispielsweise Drittförderung; in diesen Fällen reduziere sich der Zuschuss der Stadt. Weiter führt er aus, wenn Vereine bei der Sportplanungskommission nicht antragsberechtigt seien, erhöhe sich die Zuschussquote der Stadt. So im Fall des Hundesportvereins Kirrberg.

 

Auf die Frage von AM Rouget bezüglich Städtebauförderung und ähnlichen Förderprogrammen teilen Herr T. Müller und Herr Weber mit, dass solche Fördergelder nur bei städtischen Maßnahmen beantragt werden können. Die Zuschussstelle im Haus prüfe für jede Maßnahme die Fördermöglichkeiten. Außerdem seien die Förderprogramme auch den Vereinen bekannt.

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Beschluss:

Dem Vorschlag des Stadtverbandes für Sport Homburg e.V. entsprechend werden die Zuschüsse für die Investitionsmaßnahmen der Vereine gewährt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage