02.12.2020 - 1.1 Antrag der AfD-Fraktion auf öffentliche Behandl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die kommissarische Hauptamtsleiterin Frau Puchner führt aus, dass gem. § 48 Abs. 5 KSVG Sitzungen der Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats nicht öffentlich seien.

Sitzungen über die den Ausschüssen zur Beschlussfassung übertragenen Angelegenheiten seien öffentlich.

Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen erfolgten durch Satzungsbeschluss.

Gem. § 35 Nr. 12 KSVG seien Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen vorbehaltende Aufgaben des Gemeinderats, die zur Beschlussfassung nicht an einen Ausschuss übertragen werden könnten.

Folglich könne dem Antrag nicht stattgegeben werden und der Themenkomplex im Ausschuss nur nichtöffentlich vorberaten werden.