10.09.2020 - 12 Antrag der AfD-Fraktion: Bericht über den Umgan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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RM Markus Loew äußert unter Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung sowie das jüngst gefällte Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes zum Umgang mit den Kontaktverfolgungslisten Kritik daran, dass öffentlich einsehbare Listen mit Kontaktdaten ausgelegt würden. In diesem Zusammenhang möchte er auch wissen, ob es bezüglich der von der Verwaltung nachvollziehbaren Listen auch in Homburg bereits zu Fällen gekommen sei, in denen die Polizei zwecks Verfolgung von Bagatelldelikten auf diese Listen zurückgegriffen habe.

 

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt, Herr Stefan Müller, bestätigt den Bürgermeister, wonach die Erfassung der Kontaktdaten der Rathaus-Besucher datenschutzgerecht und rechtskonform erfolge. Namen der Besucher, Anschrift, ggf. Telefonnummer sowie das Anliegen der Vorsprache würden nicht in einer Liste eingetragen, sondern jeweils über einen separaten Zettel erfasst. Diese Daten würden nicht weitergegeben und nach einem Monat wieder gelöscht. Bislang habe es keine Anfragen der Polizei gegeben. Auch nach dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes blieben die Bestimmungen der Corona-Verordnung zur Kontaktverfolgung bis 30. November weiter in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage