05.11.2020 - 2.1 Verkehrssituation in Erbach

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Leiterin der Ortspolizeibehörde, Frau Müller-Orschekowski, beantwortet die eingereichten Fragen:

Grundsätzlich werde von den Verkehrsteilnehmern in Folge der Schließung der L 218 nach jetzigen Feststellungen überwiegend die L 118 genutzt, es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Teil auch durch die Steinbachstraße fahre, wobei dies aber eben nicht auffällig sei.

Es seien verschiedene Verkehrszählungen in der Steinbachstraße durchgeführt worden. Die stationäre Geschwindigkeitsmesstafel habe beispielsweise im Zeitraum 24.11.2017 bis 28.11.2017 (also noch vor dem Abhängen der Richardstraße) ein tägliches Fahrzeugaufkommen von 5667 ermittelt. Im Zeitraum vom 18.01.2019 bis 25.01.2019 seien 5554 Fahrzeuge täglich gezählt worden.

Eine Zählung der Blitzeranlage des Saarpfalz-Kreises habe vom 28.07.20 bis 04.08.20 wochentags durchschnittlich 2057 Fahrzeuge ermittelt. Eine weitere Zählung vom 27.04.20 bis 29.04.20 habe pro Tag 1216 Fahrzeuge ergeben, wobei diese Werte nicht repräsentativ seien, da sie in der „Corona-Hochphase“ ermittelt worden seien.

Messungen mit einem verdeckten Messgerät hätten vom 16.09.20 bis 22.09.20 ein Aufkommen von täglich 5585 Fahrzeugen ausgewiesen.

Seit der Schließung der Richardstraße / L 218 seien zwischen April und Juli in der Steinbachstraße fünf Geschwindigkeitsmessungen vom Saarpfalz-Kreis durchgeführt worden. Die Kreisverwaltung habe aufgrund der Ergebnisse keinen Anlass für noch mehr Messungen gesehen, da keine größeren Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

Zum Thema Sicherung des Fußgängerverkehrs verweist sie auf die Querungshilfe in Höhe Emil-Nolde-Straße, den Fußgängerüberweg an der Sankt-Andreas-Kirche sowie die Lichtsignalanlage am Luitpoldplatz. Außerdem setze man eine stationäre Geschwindigkeitsanzeigetafel ein und führe wie zuvor beschrieben verschiedene Verkehrsüberwachungen durch.

Aus aktuellem Anlass habe man mit dem Saarpfalz-Kreis Rücksprache gehalten. Dort sehe man aufgrund der Messergebnisse keinen Bedarf für Nachbesserungen. Nach Aussage der Vollzugspolizei seien auch keine Unfallhäufungen zu verzeichnen.

Nichtsdestotrotz habe man dies nun zum Anlass genommen und schaue sich den gesamten Verlauf der Steinbachstraße u. a. im Hinblick auf Beleuchtung, Markierungen und Beschilderung noch einmal an. Im ersten Schritt werde eine Entfernung des Halbbordparkens im oberen Teil der Steinbachstraße als Mittel zur Verkehrsberuhigung geprüft.

 

Der Bauamtsleiter Herr Missy führt sodann weiter aus, dass die L218 gemäß straßenverkehrlicher Genehmigungslage zum Bau der neuen Autobahnanschlussstelle abgehängt worden sei. Die Vorplanungen hierzu seien der Kreisstadt im Vorfeld erläutert worden. Die Kreisstadt habe in diesem Straßenrechtsverfahren ihr Benehmen erteilt. Alle verkehrlichen Wirkungen würden erst dann erreicht, wenn Bund respektive das Land die laufenden Straßenbauprojekte und –planungen umgesetzt hätten, das heißt, wenn der jetzige Autobahnanschluss auf drei Ein-/Abfahrten erweitert worden seien und eine neue Autobahnanschlussstelle Homburg-Ost neu realisiert sei. Die Straßenfunktion/das Straßenrecht samt Verkehrsanschluss der ehem. L 218 an die B 423 seien nicht mehr vorhanden, somit könne die L 218 (verlängerte Richardstraße im Außenbereich) nach Abschluss der Baumaßnahme nicht wieder in die Baulast der Stadt übernommen werden.

Wie von Frau Müller-Orschekowski zuvor erläutert, sehe man aufgrund der Messergebnisse momentan keine Notwendigkeit, weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umzusetzen außer den bereits vorhandenen bzw. der erwähnten und derzeit in Prüfung befindlichen.

Er konstatiert, dass alle verkehrlichen Wirkungen erst dann erreicht würden, wenn der Bund bzw. das Land die laufenden Straßenbauprojekte umgesetzt hätten.

Gefragt nach Planungen zur Verhinderung, dass die Steinbachstraße auch nach Bau der Autobahnanschlussstelle Ost als Abkürzung von der A 6 kommend in Richtung Homburg und umgekehrt dienen werde, führt Herr Missy aus, dass das Verfahren zur Baurechtsschaffung gerade erst anlaufe. Alle im Verfahren eingehenden Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen würden gesammelt bewertet, gewichtet und untereinander abgewogen. Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehr seien aber im Vorfeld zu prüfen. Aus heutiger Sicht sei keine verkehrsplanerische Prognose möglich, zumal die Straßen in diesem Bereich in der Baulast in Teilen von Bund, Land und Kommune lägen und sich die Verkehrsführung samt künftiger Beschilderung in diesem Bereich erst im Vorplanungsstadium befinde. Anhand der Verkehrsprognosen und Verkehrsverlagerungsannahmen müsse man aber auf jeden Fall im Vorfeld Planungen zur Vermeidung von Schleichverkehren prüfen.

Da man nach Homburg offiziell über die L118 geleitet werde, sollte diese von Verkehrsteilnehmern auch vorrangig genutzt werden, solange auf der L118 keine Baumaßnahme stattfinde, da nach Einschätzung der Verwaltung die Attraktivität im Sinne des Verkehrsflusses (abgestimmte LSA-Schaltung, etc.) höher sei, als bei Durchfahrt von der Steinbach- und Dürerstraße kommend.

 

Zur Frage, welche Ideen/Pläne es bezüglich Lärmschutz im Bereich Autobahn A6/L118/Steinbachstraße gebe, erläutert er, dass gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV – alle Verkehrsneubauprojekte auf ihre Auswirkungen hin geprüft würden. Diese Betrachtung umfasse auch alle Straßen im unmittelbaren Zusammenhang der neuen Anschlussstelle, die durch die Verkehrsverlagerungsannahmen betroffen sein könnten. Auch hier würden im laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahren bei einer konkretisierten Planung entsprechende Aussagen getroffen werden können, über die dann Behörden und Bürger im Beteiligungsverfahren und öffentlichen Ratssitzungen informiert würden. Sollten Lärmwerte erreicht werden, könne der Autobahnanschluss nur mit aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen beschlossen werden. Diese Lärmschutzmaßnahmen seien bereits für zwei Planfälle in größerem Maßstab erarbeitet worden, da der Lärmschutz einer der gewichtigsten Gründe für die Planungsentscheidung im Stadtrat gewesen sei. Zudem betrachte die Stadt Homburg die Verkehrslärme seit vielen Jahren in einer ständig zu aktualisierenden Lärmaktionsplanung, die auf der städtischen Webseite verlinkt sei.

 

Der Bürgermeister bietet dem Anfragesteller an, dass er sich bei weiteren Fragen gerne an die Verwaltung wenden könne und Frau Müller-Orschekowski sagt ihm die Vereinbarung eines gemeinsamen Ortstermins nach Beendigung der Baustelle zu.

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Anlagen zur Vorlage