04.03.2020 - 13 Sachstand Hochwasserschutz Altbreitenfelder Hof

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Der Vorsitzende teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass sich ein Bürger, dem das Wasser durch den Pferdestall liefe, nun einen Anwalt besorgt habe.

Herr Banowitz habe zu diesem Tagesordnungspunkt wie folgt Stellung genommen: „Derzeit wird geprüft, wie mit wildabfließenden Hangwässern umzugehen ist. Diese obliegen laut saarl. Wasserrecht grundsätzlich nicht der kommunalen Zuständigkeit. Da aber die Hangwässer auf Straßen treffen, ist folgendes veranlasst: Diese Woche wird bei entsprechendem Wetter ein Durchlass für die Grabenentwässerung eingebaut in Höhe Dorfstraße 93. Zwischen Neubreitenfeld Hof und Dorfstraße 93 wird am tiefsten Punkt ein neuer Durchlass unter der Straße hindurch angelegt.“

 

Der Vorsitzende merkt an, dass dies die völlig falsche Handhabung sei. Das Wasser müsse auf die andere Seite, damit es dann in den Eberbach abfließen könne, so bekämen die Anwohner jetzt auch noch zusätzlich das Hangwasser ab. Dies habe er auch bei einer Ortsbegehung mit einem städtischen Mitarbeiter mehrfach erwähnt.

Der Ortsrat vertritt ebenfalls die Meinung, dass man dort keinen Durchfluss unter der Straße machen könne, da dies die anderen Anwohner noch mehr mit Wasser belasten würde als ohnehin schon.

 

ORM Fuchs erläutert, dass es nicht sein könne, dass das Wasser so geleitet werde, dass diejenigen, die bisher bei Starkregen schon mit dem Wasser zu kämpfen hätten, noch mehr Wasser abbekämen. So wäre ein erneuter Einsatz der Feuerwehr dort schon vorprogrammiert. Jetzt würde sich in der Ortsmitte – bei dem Bürger – noch mehr Wasser sammeln.

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Beschluss:

Der Ortsrat sieht die von der Stadtverwaltung geplante Maßnahme mit einem hohen Risiko verbunden. Das Wasser müsse so geleitet werden, dass es in den Eberbach fließe.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig