02.06.2020 - 7 Sachstand: Wasserrechtliche Genehmigung Weihera...

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Herr Dr. Dorda berichtet, dass dies eine etwas diffizilere Sache mit den Weihern sei. Er teilt mit, dass keine Unterlagen etc. in diesem wasserrechtlichen Zusammenhang im städtischen Archiv zu finden seien, auch nach längerer und ausführlicher Recherche nicht. Überraschend sei es für ihn gewesen, dass es zwischen Brückweiher und Schlossweiher Teiche gäbe, die nicht genehmigt seien. Und was die Frage nach den oben genannten Teichen anbelangt, sei in den Archiven nichts zu finden. Ob bei der Unteren Wasserbehörde eine Genehmigung vorhanden sei, wisse er nicht, er habe dort angefragt.

Die Befriedung betreffend sei anzumerken, dass rein umweltrechtlich davon auszugehen sei, dass alles richtig beantragt und genehmigt worden sei. Sollte keine Genehmigung bei den betreffenden Unterlagen vorhanden sein, so sei davon auszugehen, dass die Einzäunung widerrechtlich sei. Es müsse dann darauf gedrängt werden, die Einzäunung rückgängig zu machen.

 

Der Vorsitzende weist auf eine Unterhaltung im Rahmen der Renaturierung des Erbachs hin, die vor zwei Jahren stattgefunden habe und bei der ihm zugesichert worden sei, dass Herr Dr. Dorda sich um diese Angelegenheit kümmere. Dort schon sei klar gewesen, dass der Erbach gestaut werde, um zumindest den einen Weiher zu speisen.

Nun habe er von Herrn Dr. Dorda ein Schreiben erhalten, mit der Aussage, dass für die Errichtung der Weiheranlagen die untere Wasserbehörde beim Kreis zuständig gewesen sei.

Herr Dr. Dorda erklärt, dass er gehofft habe, an diesem Abend von den ortskundigen Ortsratsmitgliedern zu erfahren, ob es sich hier um einen genehmigten Weiher handele oder nicht.

Der Ortsvorsteher erklärt, dass dies herauszufinden Aufgabe der Verwaltung sei. Er sehe nicht ein, im Stadtrat konfrontiert zu werden, dass die Jägersburger Wasser zurückhalten würden.

Herr Dr. Dorda entgegnet, er habe abgewartet, ob ein eventueller Rückkauf der Teiche sich ergeben würde, was jedoch misslang. Man müsse den Besitzer nochmals anschreiben. Er erläutert, dass man hier zwischen Naturschutzrecht und Wasserschutzrecht unterscheiden müsse. Die Zaunanlage gehöre zum Naturschutz. Wenn die Teiche genehmigt seien, müsse man damit leben.

 

ORM Biegaj stellt die Frage, was mit dem Bereich des Erbach geschehe, der zwischen den beiden bereits renaturierten Sektoren liege.

 

Herr Dr. Dorda erläutert, dass dieser Bereich nicht bearbeitet wurde, weil man mit dem Besitzer nicht übereingekommen sei. Man habe eine große historische Chance vertan, die Chance, den Erbach wieder in sein natürliches Bett zu versetzen, dazu müssten alle Bürger mitmachen. Eine zweite Chance werde es hierfür nicht mehr geben.

 

ORM Fuchs fasst zusammen, dass man nun abwarten müsse, ob die Teiche eine Genehmigung hätten oder nicht. Sollte keine Genehmigung existieren, müsse man darüber nachdenken, ob Bestandsschutz greife, erklärt Herr Dr. Dorda. Bestandsschutz würde bedeuten, dass die Teiche seit den 50er und 60er Jahren existieren müssten.

 

ORM Ragoschke-Schumm stellt die Frage, welche Möglichkeiten man habe, wenn die Teiche keiner Genehmigung unterliegen.

Sollte dies nicht der Fall sein, könne man ein allerdings sehr schwieriges und langwieriges Verfahren in die Wege leiten, das Ganze zurückzubauen.

 

Ein Ergebnis der Recherche bezüglich einer bestehenden oder nicht bestehenden Genehmigung sei in den nächsten Wochen zu erwarten und sollte bis zur nächsten Sitzung vorliegen.

ORM Fuchs möchte dann in der nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen sprechen, wenn das Ergebnis da ist.

 

Auf die Frage von ORM Ragoschke-Schumm nach der Wasserbilanz erläutert Herr Dr. Dorda, dass diese ein weiteres Problem darstelle. Sie sei bereits negativ und aufgrund immer heißerer Sommer werde es auf Dauer nötig sein, einige Teiche zu entfernen. Es gäbe im Rahmen der Ertüchtigung des Naherholungsgebietes bereits Pläne, Teichflächen zu reduzieren. 

ORM Biegej erklärt, dass ursprünglich die Teiche der Fischzucht dienten, nun allerdings wären es rein privat genutzte Wochenendgrundstücke und würden den eigentlichen Zweck nicht mehr erfüllen.

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Beschluss:

Der Ortsrat möchte schnellstmöglich Informationen bezüglich der Genehmigungslage der Weiher erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig