30.11.2020 - 8 Sachstand: Abgrenzung städtischer Fläche im Ver...

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Der Ortsvorsteher merkt an, dass man bereits am 21.08.2019 im Ortsrat die Abgrenzung der städtischen Fläche beantragt hätte. Am 21.07.2020 wurde nochmals der BBH aufgefordert, den Zaun zu setzen. Vor ca. 8 Tagen habe er selbst mit dem Meister der Grünflächenabteilung gesprochen; dieser habe ihm bestätigt, dass der Auftrag vorliege, dass es aber in diesem Jahr ganz sicher nicht mehr machbar sei.

Der Vorsitzende stellt die Frage, ob man den Auftrag fremd vergeben könne, da der BBH es mit Sicherheit in der nächsten Zeit nicht hinbekäme. Es müssten lediglich 5 Pfosten in den Boden geschlagen werden. Das sei eine Sache, die in höchstens 2 Stunden erledigt sei.

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Beschluss:

Die Verwaltung solle dem Ortsrat verbindlich mitteilen, ob der Auftrag noch in diesem Jahr erfüllt werden könne. Falls dies nicht der Fall sei, besteht der Ortsrat auf eine Fremdvergabe.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig