26.11.2020 - 12.4 Parken am Friedhof

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Der Ortsvorsteher berichtet, das Ordnungsamt habe abgeklärt, nachdem die Fläche vor der Leichenhalle optisch doch stark von der Verkehrsfläche - sprich Fahrbahn - abgegrenzt sei, dass dies kein öffentlicher Verkehrsraum sei. Aus diesem Grund sei das Ordnungsamt dort nicht zuständig. Die Liegenschaftsabteilung müsse sich um Schilder kümmern.