07.05.2020 - 10.1 Absage von Festen aufgrund der Corona-Pandemie

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf Nachfrage von RM Bohn bestätigt der Bürgermeister, dass zum jetzigen Zeitpunkt, die Rechtslage so sei, dass bis zum 31.08.20 keine Vereinsfeste, Sportfeste, Volkfeste o. Ä. stattfinden können. Er macht jedoch auch deutlich, dass man die künftigen Entwicklungen und kommenden Rechtsverordnungen abwarten müsse, da diese möglicherweise weitere Lockerungen mit sich bringen könnten. Auch müsse der Begriff „Großveranstaltung“ näher definiert werden.