24.06.2021 - 8.3 B 432

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Am 02.05.2021 habe er einen Brief an Frau Rehlinger geschrieben, auf den er am 28.05. eine Antwort erhalten habe, berichtet der Vorsitzende.

 

-         Welche Teilbereiche müssen aufgrund von Einsprüchen neu bearbeitet werden?

Die faunistischen und floristischen Erhebungen infolge Einwendungen Privater wie auch BUND und NABU.

Verkehrsgutachten müssen aktualisiert werden (neue Erhebungen in 2021)

Wasserrechtliche Unterlagen müssen überarbeitet werden

Überprüfung des Lärmgutachtens muss erfolgen.

Wildkatzengutachten

Einwendungen mehrerer Landwirtschaftlicher Betriebe wegen Existenzgefährdung.

Reaktivierung der Schwarzbachaue als Überschwemmungsgebiet in Verbindung mit dem Schwarzbachdamm.

Kreisverkehrsplatz an der Entenmühlstraße

Jägerhausstraße wird vollständig abgehängt – neue Zufahrt geplant

 

-         Wie wird ein zweites Offenlegungsverfahren ablaufen? Betrifft es die gesamte Planung oder nur die geänderten Teile?

Die unter Punkt 1 genannten Änderungen werden aller Voraussicht nach eine neue Bürgerbeteiligung notwendig machen, dabei werden die geänderten Planunterlagen von den Kommunen erneut zur Einsicht ausgelegt werden.

 

-         Sind neue Verkehrszählungen erforderlich?

Ja, um das bisher vorliegende Verkehrsgutachten zu aktualisieren.

 

-         Falls ja, stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt?

Der ursprünglich für 2020 angedachte Zeitpunkt sei wegen der Corona-Pandemie und einigen Baustellen auf 2021 verschoben worden.

 

-         Ist bei der anstehenden Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes evtl. mit einer Herausnahme des Projektes aus dem vordringlichen Bedarf zu rechnen?

Das BMVE muss spätestens nach 5 Jahren überprüfen, ob die Verkehrspläne an die zwischenzeitliche Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Dabei wird der sog. Bedarfsplan „Straße“ der aus dem Bundesverkehrswegeplan entwickelt wurde, als Ganzes überprüft. Es ist nicht vorgesehen, einzelner in dem Bedarfsplan vorgesehener Aus- und Neubauprojekte durchzuführen.