25.03.2021 - 24 Bebauungsplan "KiTa Am Heidenhübel", Gemarkung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „KiTa Am Heidenhübel“ in der Gemarkung Einöd wird beschlossen.

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage