04.02.2021 - 8 Antrag der FDP-Fraktion: Sachstandsbericht hins...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Puchner führt aus, dass Anfang Dezember 2019 eine Kontaktaufnahme mit zwei Firmen stattgefunden habe. In Besprechungen am 20.12.2019 und am 09.01.2020 sei das Vorhaben mit diesen sodann hinsichtlich der technischen Umsetzungsmöglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Vorgaben erörtert worden.

 

Erbetene Angebote seien daraufhin mit Schreiben vom 18.01.2020 und 03.02.2020 eingegangen und sich daraus ergebende Nachfragen telefonisch und mit Schreiben vom 18.02.2020 und 24.02.2020 beantwortet worden.

In der ersten März-Woche 2020 seien das Vorhaben und die Überlegungen zur Umsetzung aufgrund der aufkommenden Corona-Problematik zunächst in den Hintergrund gerückt.

In der Gremienrunde Juni / Juli 2020 sei über den damaligen Sachstand, insbesondere zu den datenschutzrechtlich zu beachtenden Vorgaben, unterrichtet worden. Beschlussmäßig habe man festgehalten, dass die datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungserklärungen sowohl der Ratsmitglieder als auch der Verwaltungsmitarbeiter eingeholt werden und sodann Probeaufnahmen durchgeführt werden sollen, damit sich der Rat sowohl akustisch als auch optisch ein Bild von der Umsetzung machen könne.

Die Einwilligungserklärungen aus Reihen des Stadtrates hätten die Verwaltung auch nach den Sommerferien 2020 leider erst auf wiederholte Nachfrage erreicht.

Bei nach wie vor vier fehlenden Rückmeldungen hätten drei Ratsmitglieder ihre Einwilligung nicht erteilt. Seitens der Verwaltungsmitarbeiter hätten bislang sieben erklärt, dass sie einer Veröffentlichung von Bild und Ton nicht zustimmen.

 

Nachdem absehbar gewesen sei, dass aufgrund der Pandemie die Durchführung der Sitzungen im gewohnten parlamentarischen Sitzungsstrakt des Ratshauses bis auf Weiteres nicht möglich sein werde, habe man nach der Sommerpause Überlegungen angestellt, ob Probeaufnahmen im Saalbau zielführend seien.

Nach Rücksprache mit zunächst einem Dienstleister werde sich die Umsetzung im Saalbau durch zu überbrückende längere Technik-Wege wohl schwieriger gestalten als im Sitzungstrakt (Einbußen bei der Bildqualität; Herausforderung beim Einsatz mehrerer Kameras hinsichtlich der Blickwinkel).

Unabhängig davon sei allgemein zu beachten, dass der Vorschlag zur gestalterischen Umsetzung des Live-Streamings primär dem beauftragten Dienstleister obliege (Beispiele: Einblenden von TOP-Bezeichnungen / Namen der Vortragenden / Darstellung des erforderlich werdenden Ausblenden von Bild- und Ton aufgrund DSGVO-Vorgaben).

So könne aus Sicht der Verwaltung die Probeaufnahme eines einzigen Anbieters nicht wie zunächst angedacht das mögliche Spektrum der Wiedergabe hinsichtlich Bildqualität und gestalterischer Umsetzung gänzlich wiedergeben.

Dies habe folgende Überlegungen aufgeworfen, die den Fraktionsvorsitzenden mit Mail vom 29. Oktober 2020 übermittelt worden sei:

 

1. Da jeder Anbieter über unterschiedliches technisches Equipment verfüge und die optische Umsetzung des Streamings gestalterisch unterschiedlich sein werde, sollte jeder anzuschreibende Dienstleister (vergaberechtlich mindestens drei) die Möglichkeit erhalten, eine Probeaufnahme zu fertigen, zu bearbeiten und dem Rat vorzustellen. Diese Vorgehensweise werde auch von der Vergabestelle begrüßt, damit jedem Anbieter gleiche Angebotsbedingungen ermöglicht werden.

 

2. Hinsichtlich der sich ergebenden Zeitschiene stelle sich die Frage, ob die Probeaufnahmen im Saalbau überhaupt erfolgen sollen. Fakt sei, dass Probeaufnahmen im Saalbau die Umsetzungsmöglichkeiten, wie diese sich im Sitzungstrakt des Rathauses als üblichem Tagungsort darstellen, nicht wiedergeben würden.

Da sich die gestalterische Umsetzung bei jedem Anbieter anders darstelle, könne dies bei ähnlichen Angebotspreisen ggfs. ausschlaggebend für die Auftragsvergabe sein.

 

Es stehe somit zur Diskussion, ob Probeaufzeichnungen im Saalbau zielführend sind oder ob diese solange zurückgestellt werden, bis die Pandemie-Entwicklung die gewohnte Durchführung von Ratssitzungen im großen Sitzungssaal wieder ermöglicht.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass man sich in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung darauf geeinigt habe, die Probeaufnahmen erst dann vorzunehmen, wenn der Stadtrat wieder im parlamentarischen Trakt tagt.

 

RM Kühn ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

RM Mörsdorf möchte Näheres dazu wissen, wie sich der Umstand, dass einige Ratsmitglieder ihr Einverständnis nicht erteilt hätten, in der Praxis auswirke.

 

Frau Puchner klärt auf, dass die betreffenden Personen weder in Bild noch Ton in der Übertragung erscheinen dürften. Sie problematisiert dabei, dass es deshalb für den Zuschauer unter Umständen schwierig sein könnte, der Sitzung inhaltlich zu folgen, wenn einzelne Redebeiträge nicht übertragen würden. Auch für den Dienstleister stelle dies eine Herausforderung dar.

 

RM Kühn bezeichnet es als bedauerlich, dass vier Ratsmitglieder mit der Übertragung nicht einverstanden seien. Bedenklich stimme ihn, dass sieben Verwaltungsmitarbeiter widersprochen hätten. Damit werde die Live-Übertragung konterkariert.

 

Der Vorsitzende entgegnet ihm, dass das Recht nach DSVGO auch den Verwaltungsmitarbeitern zustehe.

Er bittet die Ratsmitglieder, die noch keine Rückmeldung gegeben hätten, dies noch nachzuholen.

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Beschluss: Probeaufnahmen werden erst veranlasst, wenn wieder Sitzungen im großen Sitzungssaal möglich sind.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 5 Enthaltungen: 2 CDU, 2 SPD, 1 AfD

 

Nach der Abstimmung beziffert Frau Puchner auf Nachfrage von RM Bullacher die voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der beiden im Frühjahr 2020 eingereichten Angebote auf ca. 1.700 € bis 5.600 € pro Sitzung, u. a. abhängig von der Anzahl der eingesetzten Kameras. Man werde jedoch weitere Angebote einholen.

 

Die Frage von RM Markus Loew, ob die Live-Übertragung nicht von der eigenen IT-Abteilung übernommen werden könnte, verneint Frau Puchner. Weder personell noch technisch verfüge die EDV-Abteilung über die erforderlichen Ressourcen.

 

RM Ulmcke prophezeit erhebliche Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung und Mehrkosten angesichts der Zahl von Sitzungsteilnehmern, die ihre Einwilligung nicht erteilt haben. Er regt deshalb alternativ die Abfrage des Einverständnisses mit einer reinen Ton-Übertragung der Sitzung an.

 

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Anlagen zur Vorlage