09.09.2021 - 11 Terminierung des Tages einer Abwahl

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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BM Forster erläutert, dass die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Innenministerium den 28.11.21 als Tag der Abwahl vorschlage. Nach Beschlussfassung über den Abwahltermin müsse dieser im Benehmen mit dem Innenministerium von diesem festgesetzt werden.

 

RM Anslinger benennt zwei Gründe, die seiner Meinung nach gegen diesen Termin sprechen würden. So sei die Wahrscheinlichkeit, dass das hohe Quorum für die Abwahl (Zustimmung von 30% der Wahlberechtigten) bei einem eigenen Termin zwischen zwei Wahlen (Bundestagswahl und Landtagswahl) erreicht werde, stark vermindert.

Zum anderen befinde sich Homburg in einer Haushaltsnotlage, so dass es nicht richtig und nicht sinnvoll sei, durch einen zusätzlichen Wahlgang weitere Kosten entstehen zu lassen. Zumal wenn man bedenke, dass sich die Kosten, die die Stadt für diesen Zustand in den letzten zwei Jahren gezahlt habe, mittlerweile auf etwa 300.000 € summierten, ausgehend von einer monatlichen Zahlung von rund 12.700 € an den OB seit seiner Suspendierung. Insofern plädiert er für eine Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 27.03.22.

 

Der Bürgermeister erwidert, laut KSVG habe die Abwahl unverzüglich stattzufinden. Er könne sich deshalb nicht vorstellen, dass das Ministerium diesem Terminvorschlag zustimmen würde. Man könne den Termin auch nicht unter dem Gesichtspunkt auswählen, wann die Wahrscheinlichkeit am höchsten sei, ein bestimmtes Ergebnis erzielen zu können.

 

RM Kühn sieht ein Taktieren auf beiden Seiten und stellt klar, die gesetzliche Formulierung „unverzüglich“ bedeute „ohne schuldhaftes Verzögern“. Wie RM Bohn hat auch er Bedenken hinsichtlich der Zusammenlegung der Abwahl mit einer anderen Wahl und verweist auf gerichtliche Entscheidungen aus anderen Bundesländern. Das erforderliche 30% Quorum für eine Abwahl mache vom Gesetzgeber her nur Sinn, wenn die Abwahl nicht mit einer anderen Wahl zusammen stattfindet, bei der ohnehin mit einer Wahlbeteiligung von etwa 50% zu rechnen sei.

 

RM Marc Piazolo bittet vor dem Hintergrund, dass man nun einmal einen Sanierungshaushalt habe, darum, mit den Juristen des Innenministeriums abzuklären, ob eine Zusammenlegung mit einer anderen Wahl möglich wäre. Falls nein, wäre der Tag der Abwahl eben der 28.11.21.

 

Der Vorsitzende erläutert daraufhin noch einmal das Verfahren, wonach der Termin auf Vorschlag des Stadtrates im Benehmen vom Ministerium festgesetzt werde. Dabei verweist er erneut auf die bereits mit dem Ministerium geführten Vorgespräche. Einen früheren Termin werde man auch mit Blick auf die in Kürze anstehende Bundestagswahl organisatorisch nicht hinbekommen. Einen späteren Termin als den 28.11.21 vorzuschlagen, halte er für rechtlich sehr problematisch.

Fasse der Stadtrat dennoch den Beschluss, die Abwahl mit der Landtagswahl durchzuführen zu wollen, behalte er sich vor, diesen mit einer Beanstandung dem Ministerium vorzulegen, da er ihn rechtlich nicht für vertretbar halte.

 

RM Ulmcke bezeichnet den 28.11.21 als den richtigen Termin, da in einem separaten Termin der Wille des Bürgers in Bezug auf die Abwahl am besten deutlich werde.

 

RM Melanie Loew weist darauf hin, dass der 28.11.21 der erste Advent sei.

 

Der Vorsitzende sieht aufgrund der zuvor genannten Argumente dennoch keinen Spielraum für einen früheren Termin.

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Beschluss:

Der Stadtrat schlägt der obersten Kommunalaufsicht den 28.11.2021 als Tag der Abwahl vor, der im Benehmen festgesetzt werden soll.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)