11.11.2021 - 2 Antrag der SPD-Fraktion: Einladung OB Schneidewind

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende erklärt, dem Antrag könne nicht entsprochen werden, weil er unzulässig und unbegründet sei. Gemäß der Kommentierung fielen Gemeindebedienstete nicht unter die Kategorie der Sachverständigen im Sinne des § 49 Abs. 2 KSVG. Rüdiger Schneidewind sei als Oberbürgermeister Gemeindebediensteter. Würde man dem Antrag stattgeben, würde die Suspendierung ins Leere laufen und untergraben werden. Durch die Beteiligung an diesem Verfahren würde er zu Kenntnissen gelangen, die ihm gerade durch das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte untersagt seien. Da er den Bericht nicht kenne, stelle sich zudem die Frage, zu welchen konkreten Feststellungen des Landesverwaltungsamtes seinerseits Stellung bezogen werden solle.

Auch sei § 49 Abs. 3 KSVG nicht einschlägig, da ja gerade keine Beratung zu dem Bericht stattfinde.

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Anlagen zur Vorlage