20.01.2022 - 3 Errichtung einer freistehenden, einseitigen, be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Banowitz erklärt, die Angelegenheit werde dem Ortsrat lediglich zur Kenntnis gegeben. Eine Genehmigung sei bereits erteilt worden, da man durch den Gesetzgeber keine Möglichkeit habe, eine solche Werbeanlage dort abzulehnen.

 

ORM Kranz merkt an, die Anlage finde er dort verkehrstechnisch problematisch. Dem stimmt auch der Vorsitzende zu.

 

ORM Omlor merkt an, er finde es sehr befremdlich, dass die Stadt hier bereits eine Zusage erteilt habe ohne mit dem Ortsrat vorher zu sprechen.

Herr Banowitz erklärt die Rechtsprechung und das Verfahren und legt dar, warum es keine Handhabe gebe, die Werbeanlage abzulehnen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, wenn sich der Ortsrat um Verschönerung durch Blumenkübel und Bepflanzung kümmere, aber im Gegenzug Webetafeln aufgestellt würden, verschönere dies auf keinen Fall das Gesamtbild des Ortes.

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Anlagen zur Vorlage