10.02.2022 - 2.1 Projekt Zunderbaum 2

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Der Eingriff in die Natur sei zu 94% ausgeglichen. Dass der Ausgleich nicht zu 100% erfolge, habe der Stadtrat in der Abwägung im Rahmen der Beschlussfassung des Bebauungsplans gebilligt. Ausgeglichen worden sei der Eingriff zu einem großen Teil durch Guthaben auf dem Ökopunkte-Konto der Stadt. Weiterhin habe man Extensivierungsmaßnahmen am Schwarzweihergraben in Beeden vorgenommen, durch die Herausnahme von Halbschalen Gewässerrandstreifen angelegt und Flutmulden geschaffen. Ferner sei eine Aufforstung im Bereich Reiskirchen durchgeführt worden.

Zur verkehrlichen Situation führt der Bürgermeister aus, dass die äußere Erschließung, d. h. die Anbindung an die B 423, ein Problem sei, welches vom Investor sowie dem Land als Träger der Straßenbaulast unter Beteiligung der Stadt gelöst werden müsse. Er persönlich favorisiere, zu diesem Zweck die Notzufahrt Richtung Altstadt zu öffnen. Dies sei jedoch momentan nicht realisierbar. Der Stadtrat werde unterrichtet, sobald hier nähere Informationen vorliegen.

Als Vorteil der Firmenansiedlung für Homburg nennt BM Forster die Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne einer volkswirtschaftlichen Gesamtverantwortung.

 

RM Anslinger stellt daraufhin die Rechtskraft bzw. zumindest die Funktionalität des Bebauungsplans in Frage, da dieser ursprünglich nicht für die Ansiedlung eines Logistikunternehmen gemacht worden sei und zieht in Zweifel, dass die Ökopunkte für den ökologischen Ausgleich richtig zugeordnet worden seien. Außerdem sieht er die getroffenen Ausgleichsmaßnahmen als ungeeignet an.

 

Der Vorsitzende weist RM Anslinger darauf hin, dass die Einwohnerfragestunde nicht das richtige Forum für diese Diskussion sei. Sollte er der Verwaltung konkrete Versäumnisse in der Vergangenheit vorwerfen, so möge er sich zwecks fachlicher Klärung bitte direkt an die zuständige Fachabteilung wenden.

 

Auf Nachfrage von RM Ulmcke erläutert Herr Banowitz, dass die Stadt im Laufe des weiteren Verfahrens bezüglich der verkehrlichen Anbindung der Firma Fiege noch im Rahmen des Bauantrags Einfluss nehmen könne. Zudem müsse der Investor mit dem Land als Träger der Straßenbaulast einen leistungsfähigen Verkehrsknoten auf den Weg bringe und über diesen Knotenentwurf müsse die Stadt mit dem Land einen Vertrag schließen.

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Anlagen zur Vorlage