19.05.2022 - 6 Aufstellung eines Büro-Interimsgebäudes für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Banowitz berichtet, dass der Kreis keine große Auswahlmöglichkeit habe. Die Baugenehmigung solle auf Zeit für 2, höchstens 3 Jahre erfolgen.

Er erklärt, wie hoch bei einer doppelgeschossigen Containerlösung der Bau werden könnte. Es handele sich hier nicht um ein schönes Bauwerk, es sei aus der Not geboren. Die Kreisverwaltung habe auch keine große Auswahl an Containern, sie müsse nehmen, was der Markt hergäbe. Daher bittet er, den Beschluss so weit zu fassen, dass alle Containerarten eingeschlossen seien.

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Beschluss:

Das gemeindlich Einvernehmen nach §36 BauGB wird samt erforderlicher Befreiung erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage