12.09.2022 - 5 Änderung der Grundstücksgrenze am "Becker Haus"

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Herr Emser berichtet, dass das Grundstücksproblem beim „Becker Haus“ erst festgestellt wurde, als das Haus abgerissen war. Dann erst wurde klar, dass der Weg für die Frau Krutisch sehr eng sei. Sie habe zu ihrem Haupteingang einen Weg von weniger als 70 cm.

Herr Becker sei gegenüber Frau Krutisch sehr kulant gewesen und habe ihr und den Mietern den Hinterhof überlassen. Die Probleme stellten sich dort erst dar, als die Grundstücksgrenzen gemessen wurden.

 

Das Ministerium habe zugestimmt, dass ein Teil des Grundstückes an Frau Krutisch verkauft werden könne. Dies sei für die Maßnahme wichtig gewesen. Denn normalerweise dürfe bei einer Fördermaßnahme nichts mehr verändert und schon gar nicht Teile des Grundstückes verkauft werden.

70 Euro pro Quadratmeter habe Frau Krutisch gezahlt, dies seien 2.000 Euro. Mehr müsse sie noch für die Vermessung zahlen, die Vermessungskosten beliefen sich auf ca. 2.500 Euro.