22.09.2022 - 6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ausw...

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AM Anslinger stellt klar, dass Homburg als Stadt des Baumes seine Bäume auch schützen sollte. Seit 30 Jahren gäbe es eine Baumschutzverordnung. Auch gäbe es ein Baumkataster mit besonders schützenswerten Bäumen, dies sei aber absolut nicht mehr up to date. Er und seine Partei bitten darum, dass diese Bäume nun erfasst und eingetragen würden, um ihnen einen besseren Schutz zukommen zu lassen. Auch sei es für die Anwohner hilfreich, wenn sie wüssten, welcher Baum-Wert sich in ihrer unmittelbaren Umgebung befinde. Auch hätte man es leichter, wenn ein sog. „Baumdoktor“ kommen müsse, hierfür Zuschüsse zu erhalten oder Spenden zu sammeln.

Der Vorschlag seiner Partei sei, eine Satzung ins Leben zu rufen nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 28, in der all die Bäume enthalten seien und diese dann im Nachgang auch mit Schildern für die Bürger ausweisen. Es seien dort aufzuführen alte – schöne – erhaltenswerte Bäume.

 

Dr. Dorda erörtert, er habe zu Beginn vom damaligen Oberbürgermeister Ulmcke eine Broschüre mit den 100 schönsten Bäumen in Homburg erhalten. Mittlerweile gäbe es viele dieser Bäume nicht mehr.

Er gibt AM Anslinger recht, nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz könne man als Gemeinde Naturdenkmäler ausweisen - per Satzung. Man müsse dies nur im Nachgang mit dem LUA abstimmen. Wenn man dies als Stadt machen möchte, muss dies personell geregelt werden. Zusätzlich sollte man auch bedenken, dass hier auch private Bäume in Frage kämen und ob diese dann auf die Stadt übergingen.

 

AM Michael Rippel erklärt, dass auch die CDU-Fraktion sich darüber Gedanken gemacht habe. Es stelle sich die Frage, was fällt unter ein Naturdenkmal, von wie vielen Bäumen sprechen wir hier überhaupt, und was komme auf die Baumbesitzer zu, wenn diese Bäume nicht auf städtischem Gelände stünden. Dies seien alles Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssten. So wie die Vorlage formuliert sei würden sie sich nicht in der Lage sehen zuzustimmen, möchten aber auch nicht ablehnen.

Er bittet die Verwaltung, vielleicht für eine der nächsten Sitzungen eine Vorlage zu erstellen, in der zumindest ansatzweise erklärt sei, was ein Naturdenkmal darstelle und von wie vielen man ungefähr spreche.

 

AM Manfred Rippel schließt sich der Aussage von AM Michael Rippel an. Man könne keinen Beschluss fassen, wenn man nicht mal ungefähr wisse, von was man genau spräche. Er bittet ebenfalls, den Punkt nochmal zu vertagen und auf die Vorlage der Verwaltung zu warten.

 

 

Herr Banowitz erörtert, es sei ein großer Unterschied ob man von einem Naturdenkmal rede oder von einer Baumschutzsatzung, Man sollte auch klären, ob man hier nur Bäume aufnehme, die im Stadtgebiet oder auch solche, die in freier Natur – Wald und Wiesen stünden.

Ein Naturdenkmal stünde einer Baumschutzsatzung gegenüber. Eines führe automatisch zu einem Bauverbot, welches mit Sicherheit gut diskutiert werden müsse.

 

AM Anslinger erklärt, es gäbe genaue Kriterien im Bundesnaturschutzgesetz, dort ginge es um die Seltenheit, die Eigenheit, die Schönheit eines Objektes. Wenn dies gegeben sei, spiele es keine Rolle, ob es sich um einen bebauten oder einen unbebauten Bereich handele, dies hinge dann von einer Einzelentscheidung ab.

Er stelle sich vor, dass mit den Grundeigentümern eine Einigung erzielt werde, bevor ein Naturdenkmal ausgewiesen werde.

Er bietet an, in seiner Funktion als Vorsitzender des NABU hier ehrenamtliche Hilfe zu leisten, wenn es um die Auswahl und die Findung von solchen Naturdenkmälern ginge.

 

Frau Becker bittet Herrn Dr. Dorda, für eine der nächsten Sitzungen hier eine Vorlage vorzubereiten, hinsichtlich der personellen Bearbeitung, den evtl. Fördermitteln und auch das Ausmaß. Darüber könne dann diskutiert und beraten werden. Anschließend könne im Ausschuss entschieden werden, wie weiter vorgegangen werden soll.

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Anlagen zur Vorlage