16.03.2023 - 8 Neubau B&B - Hotel, Am Zunderbaum, Gemarkung Ho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Missy teilt mit, dass nur aufgrund der beantragten Wohnung im Hotel hier eine Genehmigung durch den Ausschuss erfolgen müsse. Das Hotel sei eine Regelnutzung, die laut BPlan genehmigungsfähig sei. Nur die Betreiberwohnung müsse genehmigt werden.

 

AM Dr. Kirchhoff findet es nachvollziehbar, bei einem 24 Stunden Hotel eine Betreiberwohnung zu installieren. Die sei sogar notwendig. Es stelle sich nur die Frage, wie bei 98 Zimmern nur 65 Stellplätze vorgehalten werden müssten.

65 Parkplätze würden nach der Verordnung gefordert, entgegnet Herr Missy, man habe keine Handhabe, darüber hinaus mehr zu fordern.

 

AM Michael Rippel vertritt die gleiche Auffassung wie Dr. Kirchhoff. Auch seine Fraktion habe sich mit der Frage der Stellplätze befasst. Er stellt die Bitte an die Verwaltung, evtl. mit dem Vorhabenträger ein Gespräch zu führen, um hier Abhilfe zu schaffen.

 

AM Ulmcke merkt an, dass eine Traumbelegung von 100 Prozent nicht stattfinden werde. Hotels rechnen eher mit einer Auslastung von 60-70 Prozent. Dies sei für ein Hotel bereits eine sehr gute Belegung und sei rentabel. Daher gehe er davon aus, dass die Parkplätze so berechnet würden. Der Betreiber werde auch dafür sorgen, dass seine Kunden zufrieden seien. Wenn die Parkplätze nicht ausreichten, würde er nachjustieren.

 

AM Loew stellt nochmal klar, dass man hier nur über die Betreiberwohnung abstimmen würde.

 

AM Neuschwander stellt die Frage, ob bereits klar sei, was auf das 2. Grundstück käme. Diese Frage kann Herr Missy nicht beantworten; dies sei noch nicht klar.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage