16.03.2023 - 11 Antrag auf Zustimmung zur Ablösung der Stellpla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende teilt mit, dass dort grundsätzlich 27 Stellplätze vorgeschrieben seien. Allerdings seien nur 25 Stellplätze vorgesehen.

 

Die 25 Stellplätze seien überbaut, antwortet Herr Missy auf die Frage von AM Ulmcke, wo die Stellplätze sich nach dem Bau befinden würden. Sie seien im Untergeschoss integriert.

 

AM Dr. Kirchhoff merkt an, dass sich die Anzahl von 27 Stellplätzen aus der Wohnungsanzahl ergeben würde. Er findet, man solle keinen Präzedenzfall schaffen, sonst bauen auch andere kleinere Wohnungen und lösen die nicht vorhandenen Stellplätze ab. Die Ablösesummen für Parkplätze seien seit 20 Jahren nicht mehr verändert worden. Außerdem gäbe es einen Fahrradplatz für 9 Fahrräder für die 25 Wohneinheiten.

Herr Missy erörtert, man befinde sich hier in einer integrierten Lage. Aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung habe man vielleicht in 10 Jahren nicht mehr die Stellplatzsituation wie noch im Moment.

AM Ulmcke merkt an, dass dort drumherum genügend Plätze zur Verfügung stehen würden.

AM Dr. Kirchhoff entgegnet, dass man eine Parkraumbewirtschaftung einführen solle.

AM Neuschwander stellt die Frage, wie hoch die Ablösesumme sei. Es sollte nicht billiger sein, einen Stellplatz abzulösen als einen herzustellen.

 

Herr Missy kann es nicht genau sagen, geht aber in der Innenstadt von einem Betrag zwischen 8.000 und 10.000 Euro aus. Dies sei aber in der Tat reformbedürftig.

 

Der Vorsitzende gibt ihm Recht, diese Satzung müsse überarbeitet werden.

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Beschluss:

Dem Antrag auf Zustimmung zur Ablösung der Stellplatzverpflichtung wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen)

1 Enthaltung (SPD)

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Anlagen zur Vorlage