04.05.2023 - 8 Errichtung Funkübertragungsstation mit einem St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Missy erklärt, dass im Ortsrat dieses Thema besprochen wurde. Grundsätzlich verschließe sich der Ortsrat nicht, aber er weise doch darauf hin, dass eine Vielzahl von Strukturmaßnahmen gerade in Einöd stattfanden – Windkraftanlagen, Photovoltaik.

Der 65 m hohe Mast, der in der Aue nun entstehen soll, sei schon von Weitem zu sehen.

 

Herr Banowitz führt aus, welche Möglichkeiten bestünden, wenn das Einvernehmen nicht erteilt werde, bzw. was die Alternativen für den Betreiber sein könnten.

 

AM Neuschwander bedankt sich für die Ausführungen. Er merkt aber an, dass die Abstimmung zugunsten der Anlage im Ortsrat mit 10 zu 1 verlaufen sei. Daher sehe er keine Maßnahme zur Nichterteilung. Jeder habe auch den Vorteil gesehen. Denn das D-1-Netz in Einöd funktioniere entlang der Hauptstraße nicht. Der Stahlgittermast falle vor einem Gewerbegebiet nicht wirklich auf.

 

Der Vorsitzende sieht keinen Grund, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da auch der Ortsrat dafür gestimmt hat.

 

AM Fuchs merkt an, dass ihm nicht klar sein, warum am niedrigsten Punkt in der Topographie ein 56 m hoher Mast entstehen solle. Er könne verstehen, dass der Ortsrat vor allem die Vorteile gesehen habe. Trotzdem solle man mit dem Betreiber ins Gespräch kommen.

 

AM Neuschwander erklärt, dass Dr. Schuberth im Ortsrat erläutert habe, dass der Gerhardsgraben dort verrohrt worden sei. Hier könne man im Zuge der Baumaßnahme prüfen, ob eine Offenlegung wieder möglich sei.

 

AM Stoppiera-Wiebelt ist ebenfalls der Meinung, dass man sich dem Ortsrat anschließen sollte. Deutschland sei, was die Digitalisierung anbelange, ein Dritteweltland. Wenn man mit diesem Mast eine Lücke schließen könne, so sollte man dies auch tun.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

3 Enthaltungen (Anslinger, Loew und Fuchs)

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Anlagen zur Vorlage