04.05.2023 - 10 Neubau Seniorenresidenz in der Mainzerstraße 6...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Missy erklärt den Sachverhalt. Das Gebäude und die Nutzung würden der näheren Umgebung guttun. Man brauche solch eine Nutzung in Homburg.

 

AM Fuchs findet den neuen Vorschlag des Investors gut, er werte die Mainzer Straße nach seiner Ansicht auf. Daher würden er und seine Fraktion dem Einvernehmen zustimmen.

 

AM Neuschwander teilt mit, dass seine Fraktion hier geteilter Meinung sei. Er selbst finde das Gebäude zu groß, um das Einvernehmen zu erteilen.

 

Welche Gründe man vorbringen könne, um das Einvernehmen nicht zu erteilen, will AM Stoppiera-Wiebelt wissen. Herr Missy erklärt, dass die umstehenden Gebäude die Höhe nicht hergeben würden – vom Einfügungsrahmen. Wenn man das Einvernehmen nicht erteile, zwinge man den Investor in eine Bauleitverfahren. Er müsse dann ein Baurecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan schaffen.

 

AM Fuchs merkt an, dass man dort, wo es zielführend sei, Investoren nicht verhindern solle. Warum solle man ihn in ein langes teures Verfahren zwingen, wenn man alle Problemfragen auch im Baugenehmigungsverfahren noch besprechen könne.

 

Herr Banowitz gibt AM Neuschwander recht, es fügt sich nicht wirklich ein.

 

Herr Missy erklärt AM Stoppiera-Wiebelt, dass bei jeder Änderung die noch nachträglich erfolge, der Investor wieder eine Genehmigung beantragen müsse und eine neues Einvernehmen auch vom Bauausschuss benötige.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Investor bereits von den Fraktionsvorsitzenden bei der ersten Vorstellung das okay bekommen habe. Deshalb habe er auch den Antrag so eingereicht. Vielleicht sollte man gegenüber dem Investor nicht gleich alles für gutheißen, sondern erstmal abwarten, dann sei es für die Verwaltung auch einfacher, zu handeln bzw. Änderungen vorzuschlagen.

 

AM Rippel gibt zu bedenken, dass er als Fraktionsvorsitzender bei diesen Vorbesprechungen oft dabei sei. Meist habe man aber keine Unterlagen und wisse oft auch nicht, was vorgestellt werde. Dann solle man adhoc eine Entscheidung treffen.

Er sei aber trotzdem von diesen Plänen überzeugt. Die Nutzung sei eine ganz andere als beim ersten Antrag. Es stehe seiner Meinung nach der Erteilung des Einvernehmens nichts im Wege.

 

Der Vorschlag von AM Brixius, heute nicht zu entscheiden und die Vorlage in den Rat zu verschieben, kommt nicht gut an. Herr Missy wie auch Herr Banowitz erklären, dass es hierfür keinen Grund gäbe. Die Pläne würden nicht anders und die zeitliche Schiene werde für den Investor auch immer enger. 

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Beschluss:

Der Bau-und Umweltausschuss möge über das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch entscheiden.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

1 Gegenstimme (Brixius)

2 Enthaltungen (Neuschwander und Stoppiera-Wiebelt)

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Anlagen zur Vorlage