04.05.2023 - 6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Beri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Dorda berichtet, dass es hier um den Einzel-Objektschutz gehe. Eine Baumschutzsatzung gebe es bereits. Das Gesetz regele, dass man einzelne Bäume unter Naturschutz stellen könne.
Einzelnen Bäume können von der Kommune über eine Satzung als Naturdenkmal ausgewiesen werden; dies sei im § 28 BundNatSchG geregelt. Es müsse dann eine Liste erstellt werden, ob und welche Bäume als Naturdenkmal verzeichnet werden könnten.
Hier sei aber zuerst die grundsätzliche Frage zu klären, wann Bäume als Naturdenkmal geeignet seien.
Er merkt an, dass diese Frage nur durch Fremdvergabe geklärt werden könne. Mit der vorhandenen Personaldecke sei dies nicht zu leisten. Fördermittel für dieses Vorhaben gäbe es keine.
Grundsätzlich müsse geklärt werden, wann Bäume als Naturdenkmal geeignet seien, welche Vorrausetzungen sie erfüllen müssten und welche Arten überhaupt in Frage kämen. Er erörtert die Problematik vor allem im Bezug auf Bäume, die in Privatbesitz stehen.
Der Vorsitzende macht deutlich, dass dies alles ohne eine Aufpersonalisierung nicht möglich sei. Man sei in vielen Bereichen an der Grenze des Machbaren angelangt.
AM Anslinger merkt an, dass bei den Haushaltstagungen besprochen worden sei, dass die ehemalige Stelle „Umweltschutz“, die früher von Herrn Dr. Dorda begleitet worden sei, nachbesetzt werden müsse. Dies habe für ihn oberste Priorität.
Man sehe ja an der Tatsache, dass von den ehemals erfassten Bäumen nur noch die Hälfte da sei, dass die Baumschutzverordnung hier nicht greife.
Herr Banowitz ergreift das Wort. Er erklärt, dies sei wie beim Denkmalschutz. Es müssten zuerst alle Bäume kartiert werden – im gesamten Stadtgebiet. Es ginge nicht um die paar Bäume in den Vorgärten und Straßenzügen. Man müsse die gesamten 300 ha Wald prüfen und nebeneinander abwägen.
Der Vorsitzende wirft ein, es sei nicht richtig, dass man nur noch die Hälfte der Bäume besitze. Es habe erst vor kurzem eine Inventur im Waldes gegeben. Dabei habe man festgestellt, dass man 100 ha mehr Wald habe.
Herr Missy bittet, sich auf die Realitäten zu besinnen. Es sei wichtig, sich auf die Bäume in der Innenstadt zu fokussieren um diese zu retten. Naturdenkmäler ausweisen sei hier nicht die Aufgabe. Man habe nicht das Personal um jeden vielleicht wünschenswerten Gedanken zu verfolgen.
AM Loew erklärt, er brauche dies nicht. Des Weiteren stellt er die Frage, wenn die Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücke ausgeweitet würde, käme dann die Stadt in die Schadensersatzpflicht?
Dr. Dorda merkt an, dass man nicht die Satzung nicht verwechseln dürfe mit der Ausweisung als Naturdenkmal.
Man sollte an die Sache eher pragmatisch herangehen als ideologisch, meint AM Brixius. Mit dem Geld das man dort ausgeben würde, könne man viele Bäume neu pflanzen und somit nachhaltig etwas für die Stadt tun.
AM Rippel beantragt, die Diskussion hier zu beenden. Es ginge lediglich um einen Sachstandsbericht der Verwaltung und diesen habe man erhalten. Es stünde kein Beschluss in der Sache an.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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