04.05.2023 - 7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Aufs...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

AM Anslinger stellt fest, dass man seit Anfang 2020 eine Dienstanweisung zur Nachhaltigkeit habe. Er stelle sich nun vor, dass zu dieser Dienstanweisung eine zweite Anlage käme. In der Dienstanweisung sei die Beschaffung geregelt, nun solle auch das Bauen geregelt werden; dies sei bislang noch nicht geschehen. Es gäbe noch keine Richtlinien für Ausschreibungen zum nachhaltigen Bauen.

Die Fraktion der Grünen habe einen Entwurf vorgelegt, der schon so weit sei, dass man ihn verabschieden könnte, es fehle lediglich die fachliche Expertise des Bauamtes. Trotzdem wolle er einen Grundsatzbeschluss anstreben. Schließlich bedeute ein nachhaltiges Bauen auch eine Energieeinsparung. Außerdem würden die Gebäude länger halten und seien weniger reparaturanfällig.

 

Herr Missy erwidert, dass man einen großen Effekt hätte, wenn man eine Richtlinie finden könne, die das nachhaltige Bauen ermöglichen würde. Das Problem, das man als finanzschwache Kommune immer wieder habe, seien die Förderrichtlinien. Wenn man diese einzuhalten habe, birgt die Übererfüllung die Gefahr, dass Fördermittel nicht ausgezahlt würden, bzw. liefe man Gefahr, der Untreue beschuldigt zu werden.

Man bräuchte dazu eine Richtlinienformulierung. Es müsste die Kompetenz geprüft werden, ob und in wie weit die Verwaltung dies dürfe; dies müsste in einer Richtlinie ausformuliert werden.

Am besten wäre es, wenn man diese Richtlinien – wie damals bei der Vergaberichtlinie – irgendwo abschreiben könne.

Er bietet an, hierzu auf die Suche zu gehen, um in dieser Sache voranzukommen.

 

AM Anslinger ergänzt, im Land sei das Klimaschutzgesetz in Arbeit. Dieses soll nach der Verabschiedung ein Klimaschutzkonzept bekommen. In diesem Konzept würden zumindest für das Land diese Themen angesprochen und gelöst. Der erste Entwurf hierzu solle bis Ende des Jahres vorliegen. Vielleicht könne man sich daran orientieren.

 

AM Stoppiera-Wiebelt fügt den Aspekt an, dass ab 2027 die EU-Richtlinien für Gebäude gelten sollen. Danach sollen öffentliche Gebäude bereits vor den privaten Gebäuden emissionsfrei errichtet werden. Dies könne ebenfalls schon mit eingebaut werden.

 

Herr Missy merkt an, dass man am Ende der Kette stünde. Man müsse viele Dinge im Auge behalten und viele Dinge erfüllen, dies sei mit dem wenigen Personal schwer zu stemmen.

 

AM Brixius erklärt, die Initiative an sich sei zu begrüßen. Es gäbe viele Bereiche, in denen eine Richtlinie sinnvoll sei. An dieser Stelle sehe er aber keine Möglichkeit, den Antrag so anzunehmen, da er in vielen Teilen der Stadt die Luft zum Atmen nehme.

Gerade im Bereich freie Träger und Vereine finde er es wenig zielführend, diesen zusätzliche Auflagen aufzuhalsen.

Der Antrag müsste an verschiedenen Stellen umgeschrieben werden.

 

AM Rippel stimmt AM Brixius zu. Auch in seiner Fraktion habe man sich gegen eine Zustimmung entschieden. Man sollte erstmal das bereits angesprochene Klimaschutzgesetz des Landes und auch das der Stadt Homburg abwarten und sich dann - wie von Herrn Missy angedacht - bei anderen Städten nach einer Richtlinie umsehen.

 

AM Anslinger schlägt zum weiteren Verfahren vor, in den Prozess einzusteigen. Die Verwaltung werde, sobald sie personell in der Lage sei, einen Vorschlag unterbreiten.

 

Der Vorsitzende sagt zu, in die Prüfung einzusteigen. Er bittet aber gleichzeitig um Zeit und möchte keine Nachfrage vor der nächsten Kommunalwahl.

 

Diese Vorgehensweise wird vom Ausschuss einstimmig empfohlen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage