29.06.2023 - 5 Anfrage Bündnis 90/Die Grünen: Unterrichtung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dr. Dorda, der die Fragen der Grünen beantwortet:
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Welche Mindestanforderungen und Qualifikationen zur Gutachterfunktion wurden von den möglichen Unternehmen erwartet und abgefragt?
Es kämen Geologen und Landschaftsplaner in Frage. -
Welche von der Stadt erwarteten Leistungen wurden in einem Verzeichnis zur Entscheidung über eine Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens zur Verfügung gestellt?
Es sei ein zweiseitiges Leistungsverzeichnis von Herrn Böhme und ihm selbst erstellt worden. -
Wie viele Institutionen oder Unternehmen wurden angefragt?
Im letzten Jahr seien 3 Büros und jetzt seien 8 Büros angefragt worden, somit insgesamt 11 Büros.
Davon haben alle geantwortet. 3 Angebote lägen nun vor, ein weiteres sei zugesagt.
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Wie wurden Absagen durch die Unternehmen begründet?
Die Unternehmen seien alle überlastet.
Herr Dr. Dorda macht nochmals ausdrücklich klar, dass es sich hier nicht um das Königsbruch handele, vielmehr ginge es um alle Homburger Moorstandorte. Dies werde auch in der Presse immer wieder falsch wiedergegeben. Es sei ein Beschluss für alle Homburger Moorstandorte gefasst worden, nicht nur für das Königsbruch. Auch das Leistungsverzeichnis beziehe sich auf alle Moorflächen.
Wenn die Angebote eingetroffen seien, müsse man einen Projektantrag bei dem LEADER-Programm stellen. Dieses tagt nach der Sommerpause. Wenn es genehmigt werde, könne begonnen werden. Er merkt an, dass dies eine komplexe Aufgabe sei und nicht von jetzt auf gleich gemacht werden könne. Es sei eine Herausforderung. Er merkt an, dass die Idee, ein Moor zu vernässen, für eine Stadt wie Homburg eine Kategorie zu groß sei. Seiner Meinung nach solle man dies dem Land überlassen bzw. man solle dies länderübergreifend tun (Rheinland-Pfalz und Saarland).
AM Anslinger merkt an, dass dieses Projekt eine Generationenaufgabe sei mit landesweiter Bedeutung. Daher müssten auch die Kosten geteilt werden.
Er erklärt auch, dass keiner Angst haben müsse, dass das Wasser in den Keller eindringe. Die Kaiserslauterer Straße liege 10 Meter höher als das Königsbuch.
AM Fuchs stellt klar, man habe keinen Beschluss für ein Generationenprojekt gefast. Es sei ein Prüfauftrag erteilt worden, ob diese Wiedervernässung zielführend sei. Solange dieses Ergebnis nicht vorliege, brauche man sich nicht über Finanzierung und andere Dinge zu unterhalten.
AM Rippel erklärt, dass die Anwohner der Kaiserslauterer Straße keine Probleme hätten, aber die Anwohner der anderen Seite der Bahn. So lägen die Gärten vom Bahnweg mit dem Königsbruch in einer Höhe. Dort hätte man wohl eher Bedenken.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er mit dem Land gesprochen habe, ob es das übernehmen möchte. Es habe ein klares „Nein“ gegeben.
Herr Banowitz berichtet von der Offenlage des Bebauungsplanes Königsbruch, bei dem über 100 Stellungnahmen eingegangen seien. Dreiviertel basierten auf der Aussage „der Rat hätte, der Rat hätte…“ Sogar umliegende Behörden fragten, was hier beschlossen worden sei.
Er erklärt, es gäbe keinerlei Rechtsgrundlagen zur Vernässung eines Moores. Momentan habe man kein Moor. Erst wenn es vernässt sei, könne man von einem Moor sprechen. Es sei eine trockene Fläche, die unter Schutz stünde.
Alleine die FFH-Schutzgebiete aufzuheben, werde nicht einfach. Er ergänzt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Moorvernässung gäbe, und es gäbe dort verschiedene Eigentümer mit verschiedenen Interessen.
AM Spaniol merkt an, dass die aufgeheizte Atmosphäre schwierig sei. Vielleicht sollte man sich in der Öffentlichkeit etwas zurücknehmen.
Herr Banowitz erklärt nochmals ausführlich, wem wann zu helfen sei, wer mit wem reden müsse, um evtl. eine nachträgliche Genehmigung zu erhalten und dies alles ginge nur, wenn der Betreiber des Campingplatzes auch einverstanden sei.
Wenn der Bebauungsplan beschlossen werde, habe man Baufenster, in denen Wochenendhäuser genehmigt werden könnten. Wenn der Stadtrat den Beschluss nicht fasse oder wenn bei den Stellungnahmen ein k.o.-Kriterium komme, dann fällt alles zurück auf einen Campingplatz. Dann seien aber die Wochenendhäuser auch nicht zu retten.
Eine lange Planung über eine Vernässung der Moore könne die Wochenendhäuser auch nicht retten. Dies sei zu 100 Prozent sicher.
AM Fuchs bedankt sich für die letzten Ausführungen. Dass es hier ein Problem gabe, wisse man bereits seit langer Zeit. Er findet es gut, dass in dieser konstruktiven Weise gemeinsam mit dem neuen Eigentümer nach einer Lösung gesucht worden sei. Man habe in diesem Bebauungsplanverfahren auch unter Einbindung externer Gutachter alles rausgeholt, was irgendwie möglich gewesen sei. Das normale Verwaltungshandeln hätte eine Beseitigung aller Bauten zwingend zur Folge gehabt. Dies hätte zu Härten bei den Campern geführt, die nicht vertretbar gewesen wären. Daher habe man eine Übergangsregelung gesucht und gefunden, die dazu führe – möglicherweise über Durchführungsverträge – das ein oder andere in die Umgestaltung zu bringen. Dies sei der einzig richtige Weg. Er entbindet alle Beteiligten von den Risiken, die damit verbunden seien.
Zum Grundsatzbeschluss aus dem Stadtrat merkt er an, dass es sich um eine ergebnisoffene Prüfung handele. Erst wenn diese stattgefunden habe, könne man sich über eine Umsetzung unterhalten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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