29.06.2023 - Vor Eintritt in den Tagesordungpunkt: Erklärung...

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Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärt Herr Banowitz, dass man festgestellt habe, laut KSVG müsse man zukünftig öffentlich in die Ortsräte. Er sehe dies kritisch und es gäbe Überlegungen, dass man ab sofort zuerst nichtöffentlich in den Bauausschuss komme und danach den Ortsrat öffentlich anhöre.

 

 

Herr Missy bestätigt nochmal, da die Ortsräte nur angehört würden, sei dies Öffentlich zu bewerkstelligen. Sie hätten schließlich keine Entscheidungsbefugnis. Daher habe man überlegt, die Beratungen im Bauausschuss vorzuziehen.

 

AM Fuchs bittet aber darauf zu achten, dass für die Bauherren sich dadurch nicht die Zeit einer Entscheidung deutlich verlängert.

 

Frau Puchner bestätigt, dass es in der Tat ein Kuriosum sei. Dies gelte auch nur bei Angelegenheiten, die kein besonderes schutzwürdiges Interesse beinhalten.

Wenn Namen genannt werden, seien entsprechende TOP’s nach wie vor nichtöffentlich zu behandeln.

Zu unterscheiden sei jedoch, dass ein Ausschuss zwingend nichtöffentlich beraten muss, wenn der Stadtrat final beschließt.

In der Regel folgen Ausschuss und Stadtrat der Empfehlung des Ortsrates, die er im Rahmen der Anhörung ausspricht.

Diese vorherige Anhörung muss im Ortsrat öffentlich behandelt werden, auch wenn aufgrund der KSVG-Vorgabe der Ausschuss die Angelegenheit beratend nichtöffentlich behandeln muss.