14.09.2023 - 4 Antrag AfD: Bericht über den Vandalismus, Diebs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende übergibt das Wort an AM Loew. Dieser fasst seinen Antrag zusammen. Es gehe ihm in erster Linie darum, zu erfahren, um welche Schäden es sich hier handele und welche Schadenssumme hier für die Stadt angefallen sei.
Herr Dr. Dorda führt dazu Folgendes aus:
Auf den Friedhöfen der Kreisstadt Homburg komme es in glücklicherweise recht seltenen Fällen zu Vorkommnissen, die dem Bereich Vandalismus oder gezielter Sachbeschädigung zugeordnet werden müssten. Betroffen hiervon seien in den letzten 10 Jahren die Friedhöfe in Homburg, Erbach, Bruchhof/Sanddorf und Beeden. In allen Fällen seien immer dieselben Gräber beschädigt worden, so dass von einem privatrechtlichen Hintergrund ausgegangen werden müsse. Ein aktueller Fall sei der Friedhofsverwaltung vom Friedhof Bruchhof/Sanddorf bekannt.
Bei Bekanntwerden solcher Vorkommnisse versuche die Stadt, über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die übrigen Friedhofbesucher zu warnen und gleichzeitig zu einer erhöhten Aufmerksamkeit anzuregen. Zusätzlich versuchten die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine erhöhte Präsenz auf dem betroffenen Friedhof zu zeigen. Eine immer wieder geforderte Videoüberwachung der Gräber sei aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Diebstahldelikte müssten im kleinen Umfang auf allen Friedhöfen immer wieder registriert werden. Oftmals handele es sich hier um die unbedachte Tat anderer Friedhofbesucher. Vereinzelt seien die entwendeten Gegenstände auf anderen Gräbern wiedergefunden worden. Anders sah es vor knapp 10 Jahren aus, als offenbar organisiert Kupferdiebstähle auf den Friedhöfen durchgeführt wurden. Hier habe sich die Lage aber entspannt.
Bei den Geschädigten handele es sich überwiegend um Nutzungsberechtigte der Gräber. Der Stadt Homburg seien somit keine Kosten entstanden.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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