06.11.2023 - 5.1 Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 06.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Orschekowski berichtet, dass jede dritte Dichtheitsprüfung scheitere, jede fünfte sogar mehrfach hintereinander. Heute würde öfter schlecht gearbeitet als dies früher der Fall war. Die Baumängel nähmen stark zu.
BM Forster fügt hinzu, dass man deswegen oft Beschwerden von Leuten bekomme, die keine Genehmigung erhielten. Die Vorwürfe, die hier gemacht würden, dass die Verwaltung zu streng sei, seien unbegründet. Man helfe damit ja nur den Bauherren, da man durch die Prüfungen dafür sorge, dass diese am Ende ein ordentliches Bauwerk hätten, bei dem auch sämtliche Leitungen sicher dicht seien.
Herr Orschekowski führt weiter aus, dass die Grundlage hierfür § 60 WHG sei. Bauschäden entstünden oft durch Undichtigkeiten. Teilweise gäbe es daher bereits Versicherungen, die eine von den Kommunen ausgestellte Bestätigung über die Dichtheit verlangten.
Man werde im nächsten Jahr auch die Sammelgruben überprüfen.
AM Melanie Löw erkundigt sich, wer die Kosten hierfür trage.
Herr Orschekowski erklärt, dass dies immer bei wesentlichen Änderungen an den Leitungen gemacht werden müsse, also bei Neubau, Anbau und Umbau.
Die Kosten trage der Kunde. Dieser müsse auch die Firma beauftragen.
Die Stadt wäre hier dann nur begleitend tätig und mache am Ende die Abnahme. Extra Gebühren würden dafür keine verlangt.