02.05.2024 - 5 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 27 Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Banowitz von der Abteilung UBA/Stadtplanung teilt mit, dass ein Bauantrag über die Errichtung von 27 Wohnungen in der Pappelstraße 5 in Homburg vorliege. Dies höre sich zunächst einmal exorbitant groß an, jedoch sei bei näherem Hinsehen zu erkennen, dass sich das Bauvorhaben mit drei Vollgeschossen in die Umgebung einfüge, die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen und die Erschließung gesichert sei. Das Vorhaben fügt sich perfekt in die Nachbarschaft ein, in der sich entlang der B 423 eine Bauunternehmung und gegenüber einer Remise befinden. Daher könne das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden.

Da es zu dem Bauvorhaben keine weiteren Nachfragen gab, bat der Vorsitzende um Abstimmung, ob das Einvernehmen nach § 36 BauGB hergestellt wird.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt

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Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage