02.05.2024 - 8 Aufstellung von 12 Batterie-Speicherkraftwerken...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Punkt die Herren Haberer und Rupp, die das Projekt vorstellen.

Herr Banowitz weist vorab darauf hin, dass es bei diesem TOP um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB geht, alles Weitere ergebe sich aus den Ausführungen von Herrn Rupp.

Herr Rupp erklärt, dass es sich bei dem Projekt um Energiespeicher handele, welche hier errichtet werden soll. Durch solche Speicher könne das Stromnetz deutlich stabilisiert werden, da Energie, egal wie produziert (Wind, Sonne, etc.), gespeichert und erst bei Bedarf abgegeben werde, sodass eine effizientere Nutzung möglich wird. Allerdings seien derartige Batteriespeicher nicht an jedem Standort realisierbar, vielmehr bedürfe es der Nähe von Umspannwerken oder Trafostationen. Daher sei der gewählte Standort in Homburg optimal, für ein solches Projekt. Dadurch könne die Versorgung von Gewerbe und Industrie, bzw. der Haushalte optimiert werden. Gerade im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung könne in einem zweiten Schritt an die Errichtung von Großwärmepumpen gedacht werde. Insgesamt könne die Errichtung der Batteriespeicher die Infrastruktur stützen und unabhängiger machen; hier könne man an die Versorgung des Rathauses, der Uniklinik oder Sonstiges denken.

Weiter erklärt Herr Rupp den Aufbau der Batteriespeicher. Zwischen den einzelnen Batteriespeichern sind Trafostationen und Wechselrichter verbaut, die die Einspeisung in ein bestehendes Stromnetz ermöglichen. Hier arbeite man mit einem Systempartner, Firma Sungrow, zusammen, welche bereits über jahrelange Erfahrung verfüge.

Die Batteriespeicher seien mit einem Batteriemanagementsystem ausgestattet, welches eine 24/7-Überwachung garantiere. Zudem würden die Speicher wassergekühlt.

In einem zweiten Ausbauschritt könne man an die Errichtung von Großwärmepumpen denken. Damit könne man zunächst das nebenanliegende Koj mit Wärme versorgen und je nach Ausbau auch weitere Bereiche anschließen. Grundsätzlich wolle man aber zunächst im ersten Schritt die Grundlage der Speicherung und Abgabe von Energie schaffen. Erst im zweiten Schritt könne die Errichtung von Großwärmepumpen und die Versorgung angegangen werden. Grundsätzlich sei eine Einspeisung von 100 % grüner Energie möglich, würden jedoch aktuell nicht erreicht. In diesem Zuge verweist Herr Rupp noch auf die gegenüber dem Koj liegende Freifläche, welche sich derzeit noch in einem Vorranggebiet befinde, jedoch geeignet wäre mit Photovoltaik ausgestattet zu werden. Die daraus gewonnene Energie könne man ebenfalls zunächst speichern und bei Bedarf ins Netz einspeisen. Zudem befinde man sich in Gesprächen mit den Stadtwerken. Aktuell könne man bei einer Versorgung des Koj mit Strom von entstehenden Kosten von 0,12 € ausgehen. Auf Nachfrage bestätigt Herr Rupp diesen Betrag nochmals.

AM Fuchs sieht den Standort optimal gewählt, da er nicht im Sichtfeld liegt, sondern hinter dem Spannwerk und daher womöglich überhaupt nicht bewusst wahrgenommen wird. Er stellt sich aber die Frage, ob der Speicher, bzw. dessen Technik Auswirkungen auf die Bahntrasse oder das Umspannwerk haben könne. Herr Rupp teilt hierzu mit, dass die Aufstellung völlig unproblematisch sei.

AM Anslinger sieht in der Errichtung von Stromspeichermöglichkeiten in der Stadt, bzw. Stadtgebiet einen wichtigen Baustein, auch im Hinblick auf die kritische Infrastruktur in Homburg. Neben einer Netzstabilität sei allerdings auch eine Zahlungsstabilität wünschenswert.

Zum Schluss beantwortet Herr Rupp noch die Frage nach dem Brandschutz. Die Speicher können sowohl wasserbasierend als auch aerosolbasierend gelöscht werden, allerdings sei die Überwachung wie eingangs bereits erwähnt so detailliert, dass man einen Brand nahezu ausschließen könne. Außerdem seien die Container nicht unmittelbar aneinander gebaut, so dass im Falle eines Brandes ein übergreifen weitestgehend auszuschließen sei.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage