31.10.2024 - 21 Anwendung des Vergabeerlasses des Landes vom 28...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände (Vergabeerlass 2024) des Ministers für Inneres, Bauen und Sport vom 28.08.2024 sind für sämtliche Vergabeverfahren der Kreisstadt Homburg verbindlich anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage