31.10.2024 - 22 Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Conigliaro sagt, die beabsichtigte Satzung beinhalte die Gefahr von Kürzungen und stelle die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen vor Herausforderungen. Er befürchte, dass Kürzungen zu Lasten der frühkindlichen Bildung gingen. Dies dürfe nicht passieren. Daher finde seine Fraktion die beabsichtigte Satzung nicht gut. Er betont, dass eine Zustimmung zur hier in Rede stehenden Förderung keinesfalls auch eine Zustimmung zum Satzungsentwurf sei. Man sei gegen die Satzung und werde diese auch ablehnen.

 

OB Forster erwähnt, dass die Satzung heute nicht Gegenstand der Abstimmung sei. Es ginge nicht um Kürzungen, sondern darum, dass bisher unterschiedliche Träger unterschiedliche Anteile erhalten hätten. Dies sei nicht gerecht und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Daher müsse man hier eine Änderung vornehmen. Man wolle alle Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen gleich behandeln. Die Träger sollten im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt bestmöglich unterstützt werden.

 

Der Vorsitzende des Jugendbeirates, Herr Lehmann, findet, dass bei unterschiedlichen Trägern eben auch unterschiedliche Bedingungen vorlägen. Er finde die Frist bei einem Beschluss im Dezember und Inkrafttreten der Satzung im Januar für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu kurz.


Der Oberbürgermeister berichtet, dass die Träger schriftlich darüber informiert worden seien. Man sei mit diesen bereits in Gesprächen.

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Beschluss:

Den Trägern der Kindertageseinrichtungen werden die Zuschussanteile zu den Personal- und Sachkosten, die über die bestehende gesetzliche Regelung hinausgeht, übergangsweise bis zum 31.12.2024 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - nach den Kriterien der jeweils mit Ihnen getroffenen Einzelvereinbarungen weitergewährt, auch wenn wegen der Beendigung der Rechtswirksamkeit mit Ablauf des Schuljahres 2019/2020 darauf kein Rechtsanspruch mehr besteht.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig