31.10.2024 - 15 Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin/de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Besoldung des Bürgermeisters nach zwei Jahren Amtszeit in Besoldungsgruppe B 4 höhergestuft werden solle. Dies wolle man so ausschreiben.

Reduzieren

Beschluss:

Die vakante Stelle der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen öffentlich ausgeschrieben.

Die Besoldung der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) wird in Besoldungsgruppe B 3 festgesetzt.

Der/dem ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters gewährt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig