28.08.2024 - 6 Alois-Omlor-Sportpark 2; Neubau einer Wohnanlag...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Vorsitzende erläutert die Problematik, die entstehen kann, wenn eine Wohnbebauung zu nah an Sportstätten heranrückt. Er äußert die Befürchtung, dass dem FSV Jägersburg hier deutliche Nachteile entstehen könnten. Der Verein leiste sehr gute Arbeit, vor allem auch im Jugendbereich.

 

ORM Biegaj erklärt, dass die CDU-Fraktion diese Vorlage ablehne. Man habe ein Interesse an guter Dorfentwicklung.

 

ORM Stolz schließt sich dem an. Der Spielbetrieb des FSV dürfe nicht gefährdet werden.


ORM Fuchs fügt hinzu, dass das Risiko, dass sich jemand durch den Spielbetrieb gestört fühle, bei den 23 geplanten Wohneinheiten zu groß sei. Eine Wohnbebauung könne man sich hier nicht vorstellen.

 

Auch ORM Auffenfeld findet das Gelände für eine Wohnbebauung nicht geeignet. Bewohner könnten sich nicht nur vom Lärm, sondern darüber hinaus auch vom Flutlicht gestört fühlen. Ein Kinderspielplatz sei hier möglicherweise eine gute Idee.

 

Der Vorsitzende regt an, den Bebauungsplan an dieser Stelle zu ändern und ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu planen. Eine Wohnbebauung wäre an dieser Stelle dann nicht mehr möglich.

 

Herr Missy erklärt, es handele sich um unbeplanten Innenbereich. Die Lösung mit einem Bebauungsplan sei eine gute Idee. Er nehme diesen Planungsauftrag mit.

 

ORM Fuchs fände es gut, wenn man die Idee der gewerblichen - oder Handelsnutzung an dieser Stelle weiterverfolgen würde. Dort könnte sich Einzelhandel ansiedeln. Wenn man hier nun Wohnbebauung errichte, würde man diese Möglichkeit dort für immer vernichten.

 

Der Ortsrat spricht sich einstimmig dafür aus, dass die Verwaltung dort eine Änderung des Bebauungsplans ins Auge fassen solle.

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Beschluss:

Der Bau-, Vergabe und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage