30.09.2024 - 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Homburg
- Gremium:
- Ortsrat Homburg
- Datum:
- Mo., 30.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
OV Caster trägt den Sachverhalt vor und bittet BG Rippel um nähere Erläuterung zu diesem TOP. Zur weiteren Unterstützung wird Herr Daniel Steffes von der Kernplan GmbH (Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation) begrüßt.
OM Maurer fragt, ob der geplante zweite Hubschrauberlandeplatz überhaupt notwendig sei. Bereits mit dem ersten Landeplatz gebe es eine geringe Lärmbelästigung, vor allem durch die teilweise stattfindenden Nachtflüge. Sollte dies tatsächlich notwendig sein, sollte über einen Schutz für die Bevölkerung nachgedacht werden. Darüber hinaus sei das durch die Erweiterung der Baumaßnahmen bedingte erhöhte Verkehrsaufkommen und die damit verbundene Belastung der Bevölkerung von Homburg zu berücksichtigen.
BG Rippel fragt beim Planungsbüro Kernplan GmbH nach, weshalb überhaupt ein zweiter Hubschrauberlandeplatz geplant sei. Herr Steffes erklärt, dass dies im Luftverkehrsgesetz geregelt sei und daher nicht unter das klassische Bauplanungsrecht falle sondern in den Planungsunterlagen nur nachrichtlich übernommen wurde.
OM Emser versteht die Diskussion nicht, da es hier um Menschenleben ginge und die Baumaßnahmen erforderlich seien.
Bezüglich des erhöhten Verkehrsaufkommens verweist Herr Steffes auf bereits durchgeführte Erhebungen eines Fachbüros, das die täglichen Zu- und Abfahrten erfasst habe. Daher kann von einer Verlagerung, nicht von einer Neunutzung ausgegangen werden.
OM Wöhr teilt mit, dass er als direkter Nachbar der Uniklinik Homburg in keiner Weise von einem erhöhten Bauverkehr durch die Sanierungsmaßnahmen negativ betroffen sei.
Beschluss:
- Die Anpassung des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ wird beschlossen
- Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ wird gebilligt
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
966,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
460,8 kB
|