22.01.2025 - 9 Budgetverwendung durch den Ortsvorsteher

Beschluss:
geändert beschlossen
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ORM Biegaj fragt, ob der Betrag in Höhe von 200,- Euro pro Maßnahme sei.

 

OV Vollmar bejaht dies. Er teilt mit, dass nach dem KSVG Geburtstagspräsente nicht möglich seien.

 

Frau Puchner verweist auf die Gratulationssatzung.

 

ORM Fuchs regt an, diese Satzung zu modifizieren und im Stadtrat zu besprechen.

 

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Beschluss:

Der OR beschließt, dass der Ortsvorsteher zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget bis zu 200,- Euro, je Einzelfall, zur freien Verfügung bereitgestellt wird.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig