23.01.2025 - 9.2 Künftige Regelung der Altkleidersammlung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der OV berichtet, dass bei ihm immer wieder Nachfragen zur Altkleiderentsorgung eingingen. Laut seiner Recherche hätte sich die EU-Richtlinie für die Entsorgung von Textilien, Altkleidern, Bettwäsche und Handtüchern zum 01. Januar 2025 geändert. Diese Materialien sollten künftig konsequenter einem Recycling zugeführt werden, um wichtige Ressourcen zu schonen.

 

Gut tragbare Kleidung solle noch häufiger wie bisher, der städtischen Kleiderkammer oder sozialer Einrichtungen zugeführt werden. Inwiefern es in Zukunft auch eine Kleidertonne zur Entsorgung geben werde, konnte er nicht in Erfahrung bringen.