11.03.2025 - 12 Budgetverwendung durch den Ortsvorsteher

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

ORM Lauer merkt an, dass die Budgetverwendung für Veranstaltungen des Ortsrats oder Ortsvorsteher gelten würde und nicht für Veranstaltungen, die ausschließlich von der SPD-Fraktion ausgerichtet werde.

ORM Wagner betont, dass dies selbstverständlich sei und unterrichtet den Ortsrat über durchgeführte Termine, Veranstaltungen sowie geflossene Spenden.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ortsrat beschließt, dass dem Ortsvorsteher zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 200,- Euro zur freien Verfügung bereitgestellt wird.              

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig