18.03.2025 - 5 Nutzungsänderung ehemaliger Produktionsstandort...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
- Datum:
- Di., 18.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Missy erläutert den Sachverhalt anhand den vorliegenden Unterlagen und berichtet von der Sitzung des Ortsrates Erbach, welcher den Sachverhalt abgelehnt habe.
AM Bender fragt nach dem Verkehrsaufkommen und den geplanten Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr. Aus Ihrer Sicht sei bei einer Logistikfirma mit mehr als den zehn angegebenen LKW – Fahrten pro Tag zu rechnen.
OB Forster ergänzt, dass sich auch die Verwaltung aufgrund des Verkehrsaufkommens Sorgen um den Verkehrsknotenpunkt B 423 – Berliner Straße mache, da auch das Wertstoffzentrum an diesen Knoten angebunden sei. Leider hätte die Bauverwaltung im derzeitigen Verfahrensstand keine Möglichkeit gesehen, eine Nutzungsänderung zu versagen. Kritisch sehe er auch die Ansiedlung weiterer Logistiker, da diese im Gegenteil zu produzierendem Gewerbe nur wenige Arbeitsplätze in Homburg schaffen würden.
AM Anslinger fragt nach, ob bei der Nutzungsänderung eines Grundstücks, bei der sich auch die Verkehrssituation ändere, nicht die Zuwegung im Rahmen des Verfahrens überprüft werden könne. Weiterhin halte er es für erforderlich, auch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) einzubinden, da an der genannten Stelle durch einen eventuellen Umgang mit gefährlichen Stoffen das Grundwasser gefährdet werden könne.
Herr Missy erwidert, dass es bei der heutigen Vorlage lediglich um das gemeindliche Einvernehmen gehe. Im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren werde auch das LUA eingebunden und die Verkehrssituation könne überprüft werden. Er sehe aus Sicht der Bauverwaltung derzeit keine Versagungsgründe für eine Nutzungsänderung.
AM Fuchs ergänzt, es gehe jetzt lediglich darum, rechtliche Gründe zu sehen, welche das bauliche Einvernehmen verweigern könnten. Hier schließe er sich Herrn Missy an und sehe keine Versagungsgründe für eine Verweigerung. Inwiefern in diesem Verfahrensschritt die Angaben des Antragstellers glaubhaft seien, könne jetzt noch nicht überprüft werden.
AM Conigliaro fragt nach den derzeitigen Eigentumsverhältnissen an dem Grundstück und der Halle und inwiefern sich daraus bauliche Rechte ergeben würden.
Herr Missy beantwortet die Anfrage und erläutert, dass diese Fragen im derzeitigen Verfahrensschritt nicht von Bedeutung seien, sondern es lediglich um eventuelle Versagungsgründe für das gemeindliche Einvernehmen gehe.
OB Forster ergänzt, die Verwaltung werde im weiteren Verfahrensverlauf sehr genau prüfen, ob die Firma wassergefährdende Stoffe nutze und ob von dem Grundstück eine Gefahr für das Grundwasser ausgehe. Auch die Verkehrsführung und Zuwegung werde analysiert und im späteren Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden.