10.06.2025 - 3 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einric...

Beschluss:
abgelehnt
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OV Bächle erklärt den Hintergrund dieser angedachten Änderung.

 

Frau Puchner erläutert, dass man die bestehende Satzung über die Einwohnerfragestunde, welche nur für den Stadtrat gelte, ändern müsse, sofern die Ortsräte auch die Möglichkeit erhalten sollten, eine Einwohnerfragestunde durchzuführen. Zum Beschluss einer Satzung sei nur der Stadtrat berechtigt. Zum Verfahren erläutert sie, dass die Einwohner ihre Frage vorab an den Ortsvorsteher richten müssten, damit dieser die Frage in der Sitzung beantworten könne. Fragen dürften sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen, somit dürften Fragen beispielsweise zu Straßenverkehrsregelungen als Auftragsangelegenheit nicht zugelassen werden. Eine Diskussion mit den Einwohnern in der Sitzung zu beginnen, sei unzulässig. Lediglich die Beantwortung der Frage sei erlaubt.

 

ORM Gouverneur erkundigt sich, ob lediglich Einwohner von Kirrberg dann eine solche Frage stellen könnten. Dies bejaht Frau Puchner.

 

ORM Dejon erkundigt sich genauer, was bezüglich der Straßen in Frage käme. Frau Puchner erklärt, dass Schlaglöcher beispielsweise eine Selbstverwaltungsangelegenheit seien.

 

Frau Puchner weist darauf hin, dass die Einwohner natürlich auch immer die Einwohnerfragestunde im Rahmen der Sitzungen des Stadtrates nutzen könnten, unabhängig davon, ob die Ortsräte die Einwohnerfragestunde einführten oder nicht.

 

Im Allgemeinen sind die Mitglieder des Ortsrates der Meinung, dass die bereits eingerichtete Bürgersprechstunde das sinnvollere Instrument sei.

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Beschluss:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Kreisstadt Homburg vom 28. März 2012 wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt