12.06.2025 - 4 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einric...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Puchner erläutert, dass man die bestehende Satzung über die Einwohnerfragestunde, welche nur für den Stadtrat gelte, ändern müsse, sofern die Ortsräte

auch die Möglichkeit erhalten sollten, eine Einwohnerfragestunde durchzuführen.

Zum Beschluss einer Satzung sei nur der Stadtrat berechtigt. Zum Verfahren erläutert sie, dass die Einwohner ihre Frage vorab an den Ortsvorsteher richten

müssten, damit dieser die Frage in der Sitzung beantworten könne. Fragen dürften sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen, somit dürften Fragen beispielsweise zu Straßenverkehrsregelungen als Auftragsangelegenheit

nicht zugelassen werden. Eine Diskussion mit den Einwohnern in der Sitzung zu

beginnen, sei unzulässig. Lediglich die Beantwortung der Frage sei erlaubt.

 

ORM Niepagen merkt an, dies sei in der Fraktion besprochen worden und man sehe die Einwohnerfragestunde nicht als notwendig an, da man bereits seit Jahren mit der Bürgersprechstunde gut fahre.

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Beschluss:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Kreisstadt Homburg vom 28. März 2012 wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt