12.06.2025 - 2 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einric...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Puchner erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

OV Uhl betont, er halte die Einwohnerfragestunde für untauglich. Der Ortsrat sei immer für alle Bürgeranliegen erreichbar, man sei in der gelebten Praxis bereits weiter vorangeschritten als mit diesem sehr bürokratischen Instrument der Einwohnerfragestunde. Diese habe keinen wirklichen Mehrwert.

 

ORM Fernes verweist auf die bereits bestehende Bürgersprechstunde.

 

ORM Wagner gibt zu bedenken, dass sogar der Ortsrat Beeden, welcher den Antrag ursprünglich eingebracht hat, abgelehnt habe.

 

Frau Puchner bringt die Überlegung anderer Ortsräte ein, dass die Erwartungshaltung der Einwohner bezüglich der Einwohnerfragestunde nicht erfüllt werden könne.

 

ORM Schmitz stellt in Frage, warum man dieses Instrument von Beginn an ablehnen solle, wenn es aktuell nur darum gehe, eine mögliche Option zu schaffen.

 

OV Uhl erklärt, die Eröffnung der Möglichkeit führe bereits zu einer Erwartungshaltung bei den Bürgern.

 

ORM Anstäth-Fuchs äußert, man sei mit der Bürgersprechstunde bereits viel weiter. Der Ortsrat setze mit der Abstimmung über die Thematik bereits ein Signal, ob er das Instrument der Einwohnerfragestunde gut finde oder nicht. Ihrer Meinung nach schüre es bei den Bürgern Unmut, wenn eine Einwohnerfragestunde durchgeführt werde, jedoch nicht alle Anliegen der Bürger im Ortsrat umgesetzt werden können.

 

ORM Fernes schließt sich dem an und sagt, man sei in der Bürgersprechstunde frei von Zwängen.

 

ORM Seitz erwähnt, man habe zusätzlich die Stadtteilkonferenz, in welcher die Bürger sich einbringen können.

 

ORM Leiner äußert, durch nicht zufriedenstellenden Antworten und überzogener Bürokratie, wecke man bei den Bürgern eher Frust.

 

OV Uhl berichtet über die hohe Auslastung der Bürgersprechstunde.

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Beschluss:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Kreisstadt Homburg vom 28. März 2012 wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt bei 2 Enthaltungen (Die Linke, Bündnis ´90/Die Grünen)