12.06.2025 - 7.2 Prüfergebnis zu Antrag der SPD-Fraktion: Ratten...

Beschluss:
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OV Uhl berichtet das Prüfergebnis betreffend den Antrag der SPD-Fraktion: Rattenproblematik im Gemeindebezirk (2025/0280/100) aus der Sitzung vom 08. Mai 2025. Frau Müller-Orschekowski von der Verwaltungspolizei schreibt folgendes:

„In Bezug auf die Anfrage des Ortsrates bezüglich flächendeckender Rattenbekämpfung im Ortsteil Erbach könne mitgeteilt werden, dass derzeit keine Veranlassung zu solch weitreichenden Maßnahmen vorliegen würden. Den Ordnungsdienstkräften seien keine Erkenntnisse zu flächendeckenden Problemen mit Rattenbefall in Erbach mitgeteilt worden. Aktuell gebe es wenige bekannte Fälle in Erbach, hier seien 4 Privatgrundstücke und ein Container-Standort gemeldet. Entsprechende Maßnahmen liefen. Auch seien die Besitzer informiert und würden zumeist selbst Abhilfe schaffen, was überprüft werde. Nach Rücksprache mit der Grünflächenabteilung wurden zuletzt auf dem Spielplatz „Hallsche“ Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt und zwischenzeitlich beendet, da der Befall stark zurückgegangen sei. Die Situation werde jedoch weiterhin beobachtet und, wenn notwendig, erneute Maßnahmen ergriffen. Weiterer Rattenbefall in städtischen Grünflächen sei nicht bekannt. Laut Rattenbekämpfungs-Verordnung seien die betroffenen Grundstückseigentümer verpflichtet, den Befall anzuzeigen und die Bekämpfung der Ratten selbst zu veranlassen. Eine flächendeckende Allgemeinverfügung zur Rattenbekämpfung in Erbach wäre ein unverhältnismäßig großer Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Grundsätzlich wäre eine Allgemeinverfügung nur für einzelne Straßen zulässig, zumal diese nur angeordnet werden könne, wenn dort eine Plage festgestellt worden wäre. Es lägen keine Anhaltspunkte zur Notwendigkeit eines solchen Eingriffes vor. Laut SeH würden im Bereich Kanal standardmäßig Maßnahmen vorgenommen werden.“